Elbvertiefung | | Nr. 061/17
Jeder weitere Tag Verzögerung der Elbvertiefung ist schlecht für die Exportnation Deutschland – Planungsrecht muss überarbeitet werden
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Elbvertiefung als Rückschlag auch für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein bezeichnet:
„Die weltweiten Handels- und Finanzströme sind angesichts der unsicheren weltpolitischen Lage gerade dabei, sich neu zu sortieren. Deshalb muss Hamburg als Tor zur Welt den Reedereien und Investoren jetzt schnell Klarheit geben, wann endlich mit der Fahrrinnenanpassung begonnen werden soll. Die vom Gericht geforderten Nachbesserungen müssen mit Hochdruck vorangebracht werden“, so Günther heute (09. Februar 2017) in Kiel.
Der schleswig-holsteinische CDU-Fraktionsvorsitzende nannte es nahezu grotesk, dass nach einer Planungsdauer von 15 Jahren bereits die Nichtaufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses zumindest als Teilerfolg bewertet werden müsse. Dies sei ausdrücklich keine Kritik am Gericht, das auf Grundlage bestehender Gesetze zu urteilen habe. Günther mahnte jedoch eine Überarbeitung des deutschen Planungsrechts an. Es dürfe nicht länger sein, dass durch immer neue Klagen wichtige und politisch mit großer Mehrheit längst entschiedene Verkehrsprojekte verzögert und verteuert werden könnten.
„In unseren Nachbarländern gilt das gleiche europäische Umweltrecht wie bei uns. Die kriegen solche Projekte schneller und günstiger hin. Bei uns ist das Planungsrecht einfach zu kompliziert“, sagte Günther.
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Max Schmachtenberg
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