Omikron | | Nr. 04/22
Jamaika zeigt Verantwortung!
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
In Krisenzeiten sind keine Wahlkampfreden gefragt, sondern ruhige, besonnene und vor allem sachorientierte Beiträge.
Schauen wir deshalb zunächst einmal auf die aktuellen Zahlen: Die Inzidenz liegt in Schleswig-Holstein bei 529, die Hospitalisierungsrate bei 3,13. Schon diese beiden Zahlen machen die Unterschiede in der Beurteilung sehr gut deutlich.
Ja, eine Inzidenz von 529 ist ein Rekordwert für Schleswig-Holstein. Unser Bundesland und insbesondere einige Kreise stehen damit auf einmal an der Spitze der Corona-Infektionen.
Auf der anderen Seite wurde schon auf der MPK am 18. November festgelegt, dass nicht mehr die Inzidenz, sondern zukünftig die Hospitalisierungsrate das entscheidende Kriterium für das Krisenmanagement sein soll.
Rufen wir uns den damaligen Beschluss noch einmal in Erinnerung:
- Bei einer Hospitalisierungsrate über 3 sollte eine 2G-Regelung für Freizeit-einrichtungen und Gastronomie eingeführt werden.
- Bei Überschreiten einer Hospitalisierungsrate von 6 sollte verschärfend die 2G-Plus Regelung zur Anwendung kommen – an dieser Stelle werden im damaligen Beschlusspapier insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars genannt.
- Erst bei einer Hospitalisierungsrate von über 9 sollten die Länder von der Öffnungsklausel des Infektionsschutzgesetzes Gebrauch machen und weitergehende Maßnahmen ergreifen.
Das alles vor dem Hintergrund der schon damals erreichten Impfquoten, wodurch die Bedeutung der Inzidenz für das Krisenmanagement erheblich relativiert wurde.
Mit Omicron haben wir es jetzt mit einer Virus-Mutation zu tun, die ganz offensichtlich noch einmal um ein Vielfaches ansteckender ist – also für entsprechend hohe Infektions- und damit Inzidenzzahlen sorgt – aber zugleich mit einem deutlich milderen Verlauf einhergeht.
Deshalb ist es falsch, mit den hohen Infektionszahlen jetzt Panik zu verbreiten. Diese Zahlen sind aufgrund der erreichten Impfquoten und angesichts der Omicron-Mutation nicht mit den Inzidenzzahlen vergleichbar, wie wir sie bislang in der Corona-Pandemie kennengelernt haben.
Das bedeutet umgekehrt nicht, dass wir diese hohen Infektionszahlen jetzt einfach tatenlos hinnehmen. In erster Linie muss es aber darum gehen, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern. Und genau mit diesem Ziel hat die Landesregierung auch gehandelt:
Im Beschluss der MPK vom 21. Dezember hieß es: „Spätestens ab dem 28. Dezember werden in den Ländern, die von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, Clubs und Diskotheken geschlossen“. Für Schleswig-Holstein galt dieses somit ausdrücklich nicht.
Das Ausrufen einer epidemischen Notlage auf Landeseben im Rahmen der Länderöffnungsklausel war nämlich weder erfolgt noch war dieses zum damaligen Zeitpunkt geboten.
Schleswig-Holstein hatte vielmehr die niedrigste Inzidenz bundesweit und die Hospitalisierungsrate lag bei 3,47 und nicht bei über 9, wie sie im November MPK-Beschluss als Anlass für die Nutzung der Länderöffnungsklausel genannt wurde.
Dennoch hat die Landesregierung entschieden, den Betrieb in Diskotheken, Clubs und Bars einzuschränken, nämlich die Teilnehmerzahl auf die Hälfte der Kapazität zu begrenzen und zudem eine Maskenpflicht anzuordnen. Das Ganze zusätzlich zu der bereits bestehenden 2G-Plus-Regelung, die ja eigentlich erst bei Hospitalisierungsraten von über 6 vorgesehen war. Die schleswig-holsteinische Regelung für Diskotheken, Clubs und Bars war somit deutlich strenger als bundesweit mit Bundeskanzler Olaf Scholz vereinbart.
Sicherlich hätte man diese Maßnahmen statt am 28. Dezember auch schon am 24. Dezember in Kraft treten lassen können.
Nur leider ist niemandem die Idee dazu gekommen, weder in der Regierung noch in den Koalitionsfraktionen und auch nicht in der Opposition. Dabei ist der Verordnungsentwurf allen Fraktionen, und somit auch der SPD, am 22. Dezember schriftlich zugegangen - und damit einen Tag vor der Veröffentlichung.
Wenn die SPD die Regelung hätte vorziehen wollen, hätte sie genau diese Änderung vorschlagen und in den laufenden Verordnungsprozess einbringen können. Dazu ist doch dieses Verfahren extra mit dem Parlament vereinbart worden.
Mit dieser Parlamentsbeteiligung gehen nicht nur Informationsrechte einher, sondern damit tragen das Parlament, die Fraktionen und die Opposition auch Verantwortung für die Corona-Verordnung und eben nicht nur die Landesregierung.
Frau Midyatli, Sie können doch nicht dem Ministerpräsidenten persönliche Vorwürfe machen, obwohl sie selbst im Vorfeld der Entscheidung der Landesregierung persönlich in das Verfahren eingebunden waren, den schriftlichen Verordnungsentwurf vorliegen hatten und ihn ohne jegliche Beanstandung haben passieren lassen.
Wer so agiert wie Sie betreibt nichts anderes als neunmalkluge Besserwisserei, was ja bekanntlich hinterher immer einfach ist.
Aber damit ja nicht genug: Die SPD-Vorsitzende forderte die sofortige Schließung von Clubs und Diskotheken und äußerte öffentlich ihr Unverständnis, dass diese am 4. Januar immer noch geöffnet sind.
Da müssen Sie sich wirklich an die eigene Nase fassen, Frau Midyatli. Es war ihre Partei, deren stellvertretende Bundesvorsitzende Sie sind, die mit dafür gesorgt hat, dass die bundesweite epidemische Notlage am 25. November letzten Jahres ausgelaufen ist.
Auf dieser Rechtsgrundlage wäre eine Schließung möglich gewesen. Ohne diese Rechtsgrundlage müssen wir die epidemische Notlage erst auf Landesebene ausrufen. Dafür war wie gesagt im Dezember noch kein Anlass.
Ich hatte deshalb bereits in der November-Landtagssitzung das Auslaufenlassen der bundesweiten epidemischen Notlage durch die Berliner Ampelkoalition scharf kritisiert. Es spricht für Grüne und FDP, dass Monika Heinold und Heiner Garg mittlerweile die gleiche Kritik gegenüber ihrer eigenen Bundesregierung geäußert haben.
Von Seiten der SPD habe ich solche selbstkritischen Töne dagegen nicht gehört. Und jetzt ist es dafür auch zu spät. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen werden wir heute die epidemische Notlage auf Landesebene beschließen und dann brauchen wir auch den Bund dafür nicht mehr.
Es ist doch aber eine vollkommen absurde Vorgehensweise, dass jetzt 16 Bundesländer jedes einzeln für sich die Notlage erklären mussten, nur damit die Berliner Ampel ihr Gesicht wahren konnte. Bevor Sie also mit dem Finger auf andere zeigen, Frau Midyatli, kehren Sie lieber erst mal vor der eigenen Haustür.
Und überhaupt: Wenn Sie schon versuchen, sich mit diesen Themen öffentlich zu profilieren, dann sollten Sie das nicht als reine PR-Aktion missbrauchen. Als SPD-Fraktion hätten sie jederzeit eine Sondersitzung des Landtages beantragen können, um die epidemische Notlage zu einem früheren Zeitpunkt auszurufen. Als SPD-Fraktion können sie auch jederzeit entsprechende Anträge einbringen.
Während Sie aber damit beschäftigt waren, Presseerklärungen abzugeben waren es die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP, die letzten Montag gehandelt haben, wohingegen die SPD bis heute nicht in der Lage war, einen eigenen Antrag zur epidemischen Lage zu formulieren. Das ist eben der Unterschied zwischen Opposition und Verantwortung!
Meine Damen und Herren, die wichtigste Entscheidung der MPK vom vergangenen Freitag ist die Neuregelung der Quarantänefristen. Doppelt Geimpfte, Geboosterte und Genese mussten für 14 Tage in Quarantäne, weil Sie Kontakt zu einer mit Omicron infizierten Person hatten, und das Ganze ohne Möglichkeit sich mit einem PCR-Test frei zu testen. Darin bestand doch ehrlicherweise das Hauptproblem der vergangenen Tage.
Das war nämlich nicht nur für alle Betroffenen eine erhebliche Erschwernis, sondern das hat in viel stärkerem Maße als Omicron selbst dafür gesorgt, dass die Funktionsfähigkeit unserer kritischen Infrastruktur gefährdet war. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen aber auch in vielen anderen Bereichen fehlte oftmals ein erheblicher Teil der Beschäftigten, nicht weil diese infiziert waren, sondern weil sie sich aufgrund einer überholten Vorschrift in Quarantäne befanden.
Dank gebührt deshalb unserem Gesundheitsminister Heiner Garg für seine Initiative zu der Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz, die die Änderung der Quarantänezeiten auf den Weg gebracht hat. An dieser Stelle hätte ich mir wirklich ein schnelleres Handeln der Bundesregierung gewünscht.
Und das gilt erst recht, nachdem der Beschluss auf der MPK jetzt gefasst worden ist. Es kann doch nicht sein, dass es dann noch einmal über eine Woche dauert, bis die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung in Berlin entsprechend geändert wird. Jeden Tag, den das unnötigerweise länger dauert, weil der Bundesrat dazu erst am Freitag tagt, verschärft die Situation in den Krankenhäusern weiter und ist zudem ein nicht unerheblicher volkswirtschaftlicher Schaden.
Wichtiger scheint Olaf Scholz die Verschärfung der Zugangsbeschränkungen zur Gastronomie gewesen zu sein. Man fragt sich ja wirklich, was Gaststätten und Restaurants Olaf Scholz eigentlich getan haben, dass er so vehement auf 2G-Plus in diesem Bereich gedrängt hat.
Aus unserer Sicht wäre das nicht zwingend erforderlich gewesen. Als Land führen wir 2G-Plus im Sportbereich ein, weil hier Abstände nicht eingehalten werden können, es zu mehr als zehn Kontakten beim Mannschaftssport und in Fitnessstudios kommt, weil hier geschwitzt und laut gerufen wird – all das ist bei einem Restaurantbesuch aber nicht der Fall.
Hier haben wir es mit einem geordneten Setting zu tun von max. 10 Personen an einem Tisch und Maskenpflicht auf den Verkehrswegen. Ein zusätzlicher Test für Doppelt-Geimpfte erscheint deshalb übertrieben, wird vom Expertenrat der Bundesregierung nicht explizit empfohlen und nicht zuletzt haben die wissenschaftlich begleitenden Modellprojekte bei uns in Schleswig-Holstein gezeigt, dass die Gastronomie kein Infektionstreiber ist.
Ich will deshalb nicht verhehlen, dass wir diese Regelung nur aus Staatsräson mittragen, weil einheitliche Regelungen auch ein Wert an sich sind – nicht aber aus inhaltlicher Überzeugung.
Meine Damen und Herren, unabhängig von den Ergebnissen der MPK haben die Landesregierung und die Koalition beschlossen, in dieser Woche weitere Verschärfungen der Corona-Maßnahmen vorzunehmen. Auf Basis der Beschlussfassung des Landtages zur epidemischen Lage werden anschließend Discotheken, Bars und Clubs geschlossen und es wird eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Außerdem wird die Maskenpflicht in Innenräumen ausgeweitet und die maximale Teilnehmerzahl bei Theater, Kino und Konzertbesuchen reduziert.
Wir bleiben damit vorsichtig. Alles wie eingangs gesagt unter Maßgabe, dass es die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems aufrechtzuerhalten gilt. Deshalb beziehen wir uns bei allen Maßnahmen auf die Hospitalisierungsrate und die Belastung der Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern. Diese Werte liegen niedriger als vor einem Jahr und deshalb sind noch weitergehende Maßnahmen, die über den jetzt beschlossenen Rahmen hinausgehen, gegenwärtig wirklich nicht angebracht.
Davon abgesehen bleibt das Impfen unverändert die beste Maßnahme gegen die Corona-Pandemie. Dabei war von Anfang an klar, dass eine Impfung keinen 100%igen Schutz bietet.
Auch wenn es deshalb jetzt zu Impfdurchbrüchen in größerer Zahl kommt, so ist das dennoch kein Argument gegen eine Impfung, denn die Impfungen tragen ganz erheblich dazu bei, die Zahl der schweren Verläufe zu reduzieren.
Deshalb ist es gut, dass wir beim Boostern mit der dritten Impfung deutlich vorangekommen sind. Bei den über 60-jährigen belegen Schleswig-Holstein, das Saarland und Bremen mit Werten über 70% die bundesweiten Spitzenplätze. Auch beim Boostern der 18 bis 59-jährigen liegen wir mit 45,3 Prozent über dem Bundesdurchschnitt – aber man sieht: Hier ist noch deutlich Luft nach oben.
Das gilt insbesondere auch für das Boostern von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren. Stolze 75,8 Prozent in dieser Altersgruppe sind bereits das erste Mal geimpft – nach wie vor mit weitem Abstand der bundesweite Spitzenwert.
Geboostert sind dagegen erst 6,2 Prozent der 12 bis 17jährigen in Schleswig-Holstein und das sieht in den anderen Bundesländern auch nicht viel besser aus.
Deswegen war die Entscheidung des Gesundheitsministeriums in der vergangenen Woche aus unserer Sicht so erfreulich:
Seit letztem Donnerstag können auch die 12 bis 17jährigen ihre Auffrischungsimpfung in den Impfstellen des Landes erhalten und dafür Termine buchen. Das ist ein ganz wichtiger Baustein, um die Schulen weiter offen zu halten und dadurch schwerwiegende Bildungsnachteile zu vermeiden. Danke Heiner Garg, dass dieses so schnell umgesetzt werden konnte.
Meine Damen und Herren, Erstimpfung, Zweitimpfung, dritte Auffrischungsimpfung – möglicherweise in absehbarer Zeit auch die vierte Impfung, wenn die Hersteller ihre Impfstoffe an die neuen Mutationsvarianten angepasst haben oder es darum geht, den Impfschutz zu erneuern und aufrechtzuerhalten.
Deshalb brauchen wir in Berlin auch eine Entscheidung über die Impfpflicht. Nicht um die aktuelle Omicron-Welle damit zu stoppen, dafür kommt die Impfpflicht nun zu spät. Aber im Hinblick auf zukünftige neue Mutationen, von denen die nächste ja schon in Frankreich aufgetaucht ist.
Mit der bislang erreichten Impfquote von weniger als 85 Prozent der 12 bis 99jährigen bundesweit sind wir nach wie vor nicht ausreichend vor den nächsten Corona-Wellen geschützt. Wenn wir also immer neue Eingriffe vermeiden wollen, brauchen wir einfach eine höhere Impfquote.
Das mag für Impfgegner jetzt alles nach einem Horrorszenario klingen. Ich will aber deutlich sagen: Lieber zukünftig jedes Jahr oder meinetwegen auch jedes halbe Jahr eine Corona-Impfung, als dass uns diese Pandemie weiterhin begleitet und wir mit dauerhaften Einschränkungen leben müssen.
Erfreulicherweise lässt sich ja aber auch feststellen, dass die Virusmutationen zwar von Mal zu Mal ansteckender, gleichzeitig aber auch weniger gefährlich werden. Deshalb bin ich nach wie vor optimistisch und gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir in absehbarer Zeit ein Ende der Pandemie erleben werden, nicht weil das Corona-Virus dann verschwunden ist, sondern weil wir gelernt haben damit umzugehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel