Schulgesetz | | Nr. 186/21
Jamaika novelliert das Schulgesetz
Zu den Änderungsanträgen der Jamaika-Koalition zum Schulgesetz in der heutigen Bildungsausschusssitzung erklärt Tobias von der Heide, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
"Als Koalition novellieren wird das Schulgesetz. Wir nehmen umfangreiche Änderungen an dem Gesetz vor. Dazu haben wir auch eine ganztägige Anhörung im Bildungsausschuss durchgeführt. Einige für uns als CDU besonders wichtige Punkte sind:
Wir führen den Erziehungsauftrag der Schule wieder in das Schulgesetz ein. Wir verankern die Digitalisierung der Schulen nun auch gesetzliche. Wir führen Schutzkonzept gegen Gewalt in der Schule ein. Und wir stärken die Schüler- und Elternarbeit."
Im Einzelnen:
"Indem wir den Begriff „Erziehung“ wieder in das Schulgesetz einführen, machen wir eine ideologisch begründete Entscheidung aus dem Schuljahr 2014/15 wieder rückgängig. Wir stellen damit klar, dass die Schule auch einen staatlichen Erziehungsauftrag hat. Die Schule unterstützt die Eltern so dabei, junge Menschen zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten und zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen, die sich am Gemeinwohl orientieren.
Mit dem neuen Paragraphen 4a verankern wir die Digitalisierung der Schulen jetzt auch gesetzlich. Mit der Coronapandemie sind hier in wenigen Monaten die Schritte von Jahren gegangen worden. Diese Entwicklung findet sich jetzt auch im Gesetz wieder. Die Realität, dass selbstverständlich mit digitalen Lehr- und Lernmitteln in der Schule gearbeitet wird, wird nun auch ausdrücklich im Gesetz festgehalten. Damit wollen wir auch noch bestehende Berührungsängste abbauen. Außerdem ermöglichen wir in dem neuen Paragrafen auch, dass digitaler Distanzunterricht in besonderen Fällen den Präsenzunterricht ersetzen kann, indem wir die Teilnahme am Distanzunterricht gesetzlich regeln und so auch verpflichtend machen. Klar ist aber auch, dass der Präsenzunterricht für uns die Regel bleibt.
Diese neue gesetzliche Regelung ist allerdings nur der Auftakt: Das Thema Digitalisierung der Schule müssen wir in Zukunft weiter diskutieren und auch gesetzlich abbilden. Ich denke, wir werden hier in den nächsten Jahren noch zu weiteren Regelungen kommen müssen. Daher bringen wir zusammen mit der Schulgesetznovelle einen Antrag in den Landtag ein, der die Landesregierung beauftragt, einen Prozess zur nachhaltigen Gestaltung der digitalen Schule zu starten.
Gerade, weil Schulen einen Bildungs- und Erziehungsauftrag haben, müssen sie sichere Ort sein. Keine Schülerin und kein Schüler sollen in der Schule unter körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt leiden müssen. Deswegen nehmen wir in das Schulgesetz einen neuen Passus in Paragraph 4, Absatz 10 auf, der die Erstellung von entsprechenden Schutzkonzepten künftig verpflichtend macht.
Außerdem stärken wir durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Schülervertreter und die Elternarbeit. Beispielhaft sei genannt, dass nun auch Vertreter der Klassensprecher der fünften und sechsten Klassen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkonferenz teilnehmen können. Bisher war dies erst ab der siebten Klasse möglich. Das stärkt die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen in diesem obersten Beschlussgremium der Schule deutlich. Außerdem sollen die Schulleiter und die Lehrkräfte die Klassensprecher ausdrücklich dabei unterstützen, diese Rechte auch wahrzunehmen. Dies haben wir in Paragraph 68 neu so geregelt.
Die Elternarbeit stärken wir unter anderem dadurch, dass Elternvertreter einen Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten während der Sitzungen der Landeselternbeiräte erhalten können. Daneben stärken wir die Elternarbeit auf Kreisebene dadurch, indem wir untergesetzlich Regelungen im Datenschutz so anpassen werden, dass ein Austausch der Kontaktdaten vereinfacht wird und so die Vernetzung der Elternvertreter erheblich verbessert wird."
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel