"Die aktuelle Regelung für den Besuch von Gottesdiensten wird absehbar durch den Praxistest fallen. Hier muss dringend nachgearbeitet werden. Ein Weg kann sein, die Regel auf 10qm pro Person festzulegen oder individuelle Lösungen zu finden", so Tobias von der Heide, kirchenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.
Und weiter: "Die Religionsfreiheit steht unter einem besonderen Schutz. Wir müssen Gläubigen die Möglichkeit geben, ihre Religion praktizieren zu können. Das ist ein Grundrecht und anders zu bewerten als ein Restaurants- oder Museumsbesuch.
Weiter freuen wir uns sehr, dass in den letzten Tagen immer mehr Parteien den Wert der Kirche und die Religionsfreiheit für unsere Gesellschaft erkennen. Das war in der Vergangenheit nicht immer so.“