| Nr. 199/09
10 Punkte gegen die Krise und für den Mittelstand in Schleswig-Holstein
„Wir brauchen in Schleswig-Holstein ergänzend zum Konjunkturprogramm der Bundesregierung weitere flankierende Maßnahmen. Die CDU-Fraktion hat deshalb einen 10-Punkte-Maßnahmenkatalog entwickelt, um unsere heimische Wirtschaft zu stärken.“
Mit diesen Worten begründete der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, ein von der Fraktion beschlossenes 10-Punkte-Programm zur Stärkung der kleinen und mittelständischen Betriebe (s. unten).
Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise werfe ihre Schatten auch auf die Betriebe in Schleswig-Holstein. Viele Firmen und damit auch viele Arbeitsplätze seien auf unterschiedlichste Weise von der Rezession betroffen. Das Land könne hier einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen leisten, ohne ein drittes Konjunkturprogramm aufzulegen.
Kernpunkte des CDU-Antrages seien die weitere Verbesserung der Fördermöglichkeiten, der Abbau bürokratischer Hemmnisse und die Stärkung des Technologietransfers. So soll die Gewährung von Kleinbeihilfen ebenso gesichert werden wie eine einzelbetriebliche Förderung von Unternehmen im ganzen Land. Geprüft werden soll außerdem, ob durch Umschichtung in den Zukunftsprogrammen Wirtschaft und Arbeit ein weiteres nachrangiges Förderinstrument notwendig ist.
„Unsere Vorschläge sind effektiv und günstig. Wir erleichtern den kleinen und mittleren Unternehmen das Wirtschaften und sichern somit tausende Arbeitsplätze. Die CDU hat der SPD-Landtagsfraktion diesen Antrag vorgeschlagen, um den Mittelstand in Schleswig-Holstein gezielt zu unterstützen. Ich hoffe, dass wir unsere Vorschläge noch vor der Sommerpause gemeinsam mit unserem Koalitionspartner in den Landtag einbringen können“, so Johannes Callsen abschließend.
Der CDU-Antrag im Wortlaut:
Stärkung der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein
Der Landtag wolle beschließen:
Der Schleswig-Holsteinische Landtag unterstützt die Landesregierung darin, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein gerade auch vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise weiter zu verbessern, ihnen Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und Arbeitsplätze in den KMU zu sichern und zu schaffen. Er hebt vor diesem Hintergrund die große Bedeutung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein hervor und würdigt die hohe wirtschaftliche Verantwortung der mittelständischen, meist familiengeführten Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag spricht sich zur Stärkung der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein insbesondere für folgende Maßnahmen aus:
1. Der Landtag begrüßt und unterstützt die Landesregierung, die Finanzierung des Mittelstandes, die Steigerung der Innovationsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch eine weitere Optimierung der bestehenden Fördermöglichkeiten gerade mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen weiter zu verbessern.
2. Der Landtag begrüßt, dass die so genannte Bundesregelung Kleinbeihilfen zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise auch in Schleswig-Holstein Anwendung finden wird.
3. Der Landtag bittet die Landesregierung um Prüfung, ob als ergänzende Maßnahme ein gegenüber den bestehenden Förderprogrammen des Landes und der Kurzarbeiter-Regelung des Bundes nachrangiges Förderprogramm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe bei akuten Finanzierungsproblemen in Folge der weltweiten Finanzmarktkrise durch Umschichtungen aus dem Zukunftsprogramm Wirtschaft und dem Zukunftsprogramm Arbeit notwendig und realisierbar ist.
4. Der Landtag sieht die Gewährung von einzelbetrieblichen Förderungen als eine wesentliche Voraussetzung, um kleinen und mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein Hilfsmöglichkeiten bei Finanzierungsproblemen und bei Innovationen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu gewähren.
5. Der Landtag unterstützt die Landesregierung darin, die Fördermöglichkeiten gerade in der Finanz- und Wirtschaftskrise so zu gestalten, dass mittelständische Betriebe in allen Regionen des Landes davon profitieren können und die Förderung nicht auf einzelne Schwerpunkträume oder Schwerpunktbranchen begrenzt wird.
6. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in der Landesplanung und im Baurecht sicherzustellen, dass sich Betriebe auch zukünftig in allen Regionen des Landes ansiedeln und erweitern können, um hierdurch auch in der Fläche wirtschaftliche Effekte und Arbeitsplätze sicherzustellen.
7. Der Landtag begrüßt die Bemühungen der Landesregierung zum weiteren flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes (DSL) als einen wesentlichen Standortfaktor für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung in Schleswig-Holstein.
8. Der Landtag bittet die Landesregierung, im Bereich der Verwaltungsverfahren (z.B. Baurecht) für weitere bürokratische Entlastungen für die mittelständischen Betriebe in Schleswig-Holstein zu sorgen, damit die Entwicklung von Betrieben nicht an bürokratischen Hürden scheitert. An der Erarbeitung der Vorschläge sollen die Kammern und die Wirtschaftsverbände beteiligt werden.
9. Der Landtag unterstützt und begrüßt den Investitionsschwerpunkt der Landesregierung im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zur nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein.
10. Um den Technologiestandort Schleswig-Holstein weiter zu stärken und den Technologietransfer zu verbessern, unterstützt der Schleswig-Holsteinische Landtag ein neues Technologietransfergesetz mit der Schaffung zielgruppenorientierter Förder- und Beratungsportale für Wissenschaft und Unternehmen.
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Max Schmachtenberg
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