| Nr. 246/12
Hinweise der Praktiker zur Arbeitspflicht im Strafvollzug ernst nehmen
In der Diskussion um eine Abschaffung der Arbeitspflicht in der Strafhaft hat die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen, angemahnt, die Hinweise der Praktiker ernst zu nehmen:
„Ob die Resozialisierung eines Häftlinges gelingt hängt ganz wesentlich auch davon ab, ob er nach der Haft eine reguläre Arbeit aufnehmen kann oder nicht. Die Täter sollen in der Haft neben der Verbüßung einer Strafe auf ihr Leben nach der Entlassung vorbereitet werden. In diesem Leben in Freiheit müssen sich ehemalige Häftlinge um eine Arbeit bemühen – so wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch. Dem muss im Rahmen des Strafvollzuges Rechnung getragen werden“, so Nicolaisen.
Denn wer sich nicht um Arbeit bemühe oder die Arbeitsaufnahme verweigere, müsse später gegebenenfalls mit Kürzungen der Sozialleistungen rechnen. Dieser Zusammenhang müsse deshalb schon während des Strafvollzuges vermittelt werden.
„Eine Abschaffung der Arbeitspflicht würde dazu führen, dass mehr Straftäter schlecht auf das Leben vorbereitet entlassen werden. Absehbare Konflikte um das regelmäßige Arbeiten würden dann erst in der Freiheit und mit den Sozialbehörden ausgetragen. Das ist weder gut für die Häftlinge, noch gut für die Gesellschaft“, stellte Nicolaisen klar.
Wer es mit dem Gedanken der Resozialisierung ernst meine, solle die Hinweise der Praktiker ernst nehmen. „Die Strafhaft sollte in Bezug auf das „arbeiten müssen“ kein „windstiller Ort“ sein. Das hilft den Betroffenen im späteren Leben nicht. Und dafür haben die Menschen und die Opfer von Straftaten auch kein Verständnis“, so Nicolaisen abschließend.
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Max Schmachtenberg
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