Hans-Jörn Arp, Werner Kalinka und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielgesetzentwurf
In ihren heutigen (06. September 2011) Sitzungen haben die Fraktionen von CDU und FDP Änderungen an ihrem für den in der Septembersitzung des Landtages (14.-16. September 2011) zur Verabschiedung anstehenden Entwurf eines Glücksspielgesetzes beschlossen.
CDU und FDP sind sich einig, dass die abschließende dritte Lesung des Entwurfs für ein Glücksspielgesetz in der Septembersitzung stattfinden wird, erklärten Arp, Kalinka und Kubicki heute (06. September 2011) in Kiel.
Der aktuell geltende Glücksspielstaatsvertrag endet zum Jahreswechsel. Die von den 15 anderen Bundesländern im Entwurf vorgelegte Nachfolgeregelung wurde im Notifizierungsverfahren von der EU-Kommission scharf kritisiert, während der zur Beschlussfassung anstehende schleswig-holsteinische Entwurf wettbewerbsrechtlich notifiziert wurde.
Unsere Landesbehörden können sich damit auf das Ende des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages der 16 Bundesländer einstellen und die nötigen Weichenstellungen für eine verfassungs- und europarechtskonforme Regelung vornehmen, erklärte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.
CDU und FDP in Schleswig-Holstein lassen die Tür jedoch bis März 2012 weiterhin für eine länderübergreifende Lösung geöffnet:
Wir haben immer gesagt, dass eine schleswig-holsteinische Einzellösung in Zeiten zunehmender internationaler Zusammenarbeit und einer weltweiten Vernetzung nicht unsere bevorzugte Lösung ist. Und wir nehmen nach der eindeutigen begründeten Stellungnahme der EU zum Entwurf der anderen 15 Bundesländer durchaus Bewegung wahr. Deshalb geben wir die Hoffnung nicht auf, dass es doch noch zu einer gemeinsamen Lösung kommen wird, betonte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp.
Konzessionen, die auf der Grundlage des neuen schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes erteilt werden, gelten deshalb erst ab März 2012. Kubicki: Bis dahin ist eine länderübergreifende Lösung möglich.
Darüber hinaus wollen CDU und FDP dem Landtag eine Resolution vorlegen, nach der bereits in der Novembersitzung des Landtages ein erster Entwurf für ein eigenes Spielhallengesetz eingebracht werden soll. Die Eckpunkte sind in einem Antrag enthalten, der in der Septembersitzung des Landtages zur Verabschiedung vorgelegt wird. (siehe nachstehend)
Werner Kalinka (CDU): Dem ausufernden Automatenspiel - das nach Meinung aller Experten ein hohes Suchtpotential hat - muss und wird Einhalt geboten werden.
Auch in anderen Bereichen der Suchtprävention seien noch weitere Verbesserungen vorgenommen worden, betonten die Abgeordneten.
Wir stärken die Kontrolle, werden über eine Verordnung die Zuverlässigkeitskriterien präzisieren, nehmen Berichtspflichten über die Wirksamkeit des Spielerschutzes auf und sorgen über einen Fachbeirat für den Ausschluss anstößiger Wetten, so Kalinka.
Kalinka: „Zudem ist von Wichtigkeit: Es wird keine Anstalt gegründet, wie ursprünglich im Entwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehen, sondern die Landesregierung wird über die Vergabe der Lizenzen entscheiden. Diese werden zeitlich begrenzt. Lizenzen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein.“
Darüber hinaus sollen Online-Konzessionen für Spielbanken nur für die in Schleswig-Holstein ansässigen Spielbanken erteilt werden.
Der Sport erhielte eine feste Zusage zur Förderung, und auch der Verbraucherschutz werde finanziell gestärkt.
Kubicki: Die Glücksspielaufsicht wird durch die bewährten Behörden im Innenministerium erfolgen - und das kostendeckend durch die erhobenen Gebühren. Damit können wir auf die ursprünglich geplante neue Aufsichtsbehörde verzichten.
Die Resolution hat folgenden Wortlaut:
Eckpunkte für ein Spielhallengesetz
Zu TOP 2 in der 20. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Der Landtag wolle beschließen:
In den letzten Jahren hat die Zahl der Spielhallen in einer Weise zugenommen, die teilweise besorgniserregende Ausmaße angenommen hat. Insbesondere auch aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention ist ein ordnungsrechtlicher Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen erforderlich, der Fehlentwicklungen verhindert und helfen kann, die Zunahme von Spielhallen zu verhindern, die Entwicklung zu ordnen und in maßvolle Bahnen zu führen.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, bis zur Plenartagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages im November 2011 den Entwurf eines Spielhallengesetzes vorzulegen, der folgende Eckpunkte umfasst:
1. Einführung von Mindestabständen zu bereits bestehenden Spielhallen,
2. Verbot von Mehrfachkonzessionen (d.h. pro Gebäude ist nur noch eine Spielhalle erlaubt),
3. Keine Erlaubnis für Spielhallen in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen,
4. Keine Zulässigkeit von Sportwetten in Spielhallen,
5. Einführung einer täglichen Sperrzeit von mindestens 7 Stunden und Einschränkungen des Spiels an Feiertagen,
6. Verbot der Verabreichung von Speisen in Spielhallen,
7. Ausweispflicht für Spieler,
8. Keine Schaffung zusätzlicher Anreize durch die äußere Gestaltung einer Spielhalle.
Zusammen mit dem Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein wird damit ein rechtlicher Rahmen für das Glücksspielwesen geschaffen, der alle Aspekte des Glücksspiels und des gewerblichen Spiels umfasst. Damit ist Schleswig-Holsein das einzige Bundesland, das sich umfassend sowohl für eine europarechtliche Vereinbarkeit des Glücksspielrechts als auch in gleicher Weise konsequent für den Spieler- und Jugendschutz einsetzt.
Werner Kalinka und Fraktion Gerrit Koch und Fraktion
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