| Nr. 210/11
Grundlage für die Wahlkreisschneidung bleibt das Landeswahlgesetz!
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Axel Bernstein, hat heute (23. Mai 2011) die SPD aufgefordert, die auf Grundlage des Wahlgesetzes mit klarer Mehrheit gefasste Neuschneidung der 35 Wahlkreise zu akzeptieren:
„Die Neuschneidung bewegt sich ganz eindeutig innerhalb der gemeinsam vereinbarten Toleranzgrenzen. Deshalb hat die Aufregung bei der SPD mit Sachargumenten nicht viel zu tun“, so Bernstein.
Der Parlamentarische Geschäftsführer belegte dies an einem von den SPD-Abgeordneten Peter Eichstädt und Jürgen Weber angeführten Beispiel. Diese hatten bemängelt (Pressemitteilung Nr. 155/2011), die verbleibenden Lübecker Wahlkreise hätten zwischen 94.000 und 97.000 Einwohner, während es in Dithmarschen/Steinburg und Schleswig-Flensburg Wahlkreise zwischen 65.300 und 68.400 Einwohnern gäbe.
Bernstein wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bei einer Einhaltung der Vorgaben des Landeswahlgesetzes zur Schneidung der Wahlkreise immer zu regional unterschiedlichen Abweichungen kommen werde. So sehe auch der von der SPD als „wesentlich ausgewogener“ bezeichnete Ursprungsvorschlag der Landeswahlleiterin nahezu identische Abweichungen vor – nur an anderer Stelle. Danach hätte der Wahlkreis Ostholstein 94.936 und Flensburg-Land 65.574 Einwohner.
Dies zeige, dass die Kritik der Sozialdemokraten eher parteipolitisch motiviert sei: „Für die SPD war diese Abweichung in der Einwohnerzahl genau so lange „ausgewogen“, wie keiner der von ihr zuletzt direkt gewonnenen Wahlkreise in Gefahr war“, so Bernstein.
Im Übrigen stellte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU fest, dass am kommenden Freitag gemäß des Beschlusses im Wahlkreisausschuss nur noch über die straßengenaue Schneidung der beschlossenen Wahlkreise in Kiel, Lübeck und Schwentinental entschieden werde.
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Max Schmachtenberg
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