Medien | | Nr. 36/25
GEZ-Gebührenreform richtig nutzen!
GEZ-Gebührenreform richtig nutzen!
Zum Tagesordnungspunkt 18 des Januarplenums 2025 „Derzeit keine Beitragserhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ des Schleswig-holsteinischen Landtags erklärt der medienpolitische Sprecher Dr. Hermann Junghans:
"Der Landtag hat sich bereits im Juli 2024 zu den Grundsätzen der Sparsamkeit und Transparenz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekannt.
Zwischenzeitlich hat die Ministerpräsidentenkonferenz davon abgesehen, die GEZ-Gebühren bis 2027 zu erhöhen. Zudem wurde beschlossen, für zukünftige Erhöhungen nicht mehr eine Einstimmigkeit zu verlangen, sondern ein Widerspruchssystem einzuführen, das sich an der Höhe der beabsichtigten Steigerung orientieren soll. Beispielsweise soll die Zustimmung der Länder bei einer Steigerung von unter 2 Prozent nur durch den Widerspruch von mindestens drei Ländern, eine Steigerung zwischen 3,5 und 5 Prozent bereits durch den Widerspruch eines Landes verhindert werden können.
Dieser Beschluss heißt aber nicht, dass es nicht doch schon vor 2027 oder danach, trotz entsprechender Widersprüche der Länder, nicht doch zu einer GEZ-Gebührenerhöhung kommt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Verweis auf die Rundfunkfreiheit schon einmal entschieden, dass die Weigerung Sachsen-Anhalts vor drei Jahren einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags zuzustimmen, verfassungswidrig war. Auch jetzt ist eine Klage gegen die verweigerte Erhöhung des Rundfunkbeitrags rechtshängig und niemand kann mit Sicherheit prognostizieren, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.
Ein Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk, der möglichst breite Bevölkerungskreise erreicht, muss traditionelle wie neue Seh- und Hörgewohnheiten berücksichtigen. Das begrenzt die Möglichkeit von Einsparungen. Die Verbesserung der Mediatheken zieht einen beträchtlichen Investitionsbedarf nach sich. Einsparungen sind aber möglich, wenn die Zahl der Kanäle, die senden, reduziert wird. Mit einem verbesserten Abruf von Leistungen über die Mediatheken mindert sich die Rechtfertigung von Wiederholungen von Sendungen. Das muss kein qualitativer Rückschritt sein", so Junghans.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel