Planungs- und Genehmigungsverfahren | | Nr. 401/23
TOP 42+60: Bei neuen gesetzlichen Regelungen muss auch die Beschleunigungswirkung mitgedacht werden
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
meine Damen und Herren,
lange Verfahrensdauern prägen inzwischen das Bild von der Bundesrepublik Deutschland in der Welt. Wir können keine Autobahnen, keine Bahnhöfe, ja im Zweifel nicht einmal Radwege in angemessener Geschwindigkeit realisieren. Das Planungsrecht, aber auch viele andere gesetzliche Anforderungen und Verfahrensregelungen hindern uns an der Weiterentwicklung unseres Landes. Wenn wir nicht nachsteuern, wird Deutschland immer mehr bürokratisiert und von Verhinderern und Blockierern aufgehalten.
Ich danke daher der Landesregierung für die Vorlage des Berichts über die im Rahmen des Normenscreenings Planungsbeschleunigung identifizierten Beschleunigungspotentiale.
Schon die Einleitung muss uns wachrütteln. Dort heißt es:
„In circa der Hälfte der nach dem Fahrplan Normenscreening zu prüfenden Gesetze hat die Landesregierung Beschleunigungspotentiale identifiziert.“
Da müssen wir uns mal alle an die eigene Nase fassen. Schließlich machen wir die Gesetze. Für die CDU ist klar: Bei neuen gesetzlichen Regelungen müssen wir auch die Beschleunigungswirkung mitgedacht werden.
Die Ergebnisse des Normenscreenings sind eindeutig. Wir wollen eine gesetzliche Festlegung von Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse! Um Genehmigungsverfahren wirksam zu beschleunigen, soll für bestimmte Vorhaben gesetzlich festgestellt werden, dass sie im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das machen wir! Dänemark lässt grüßen.
Auf Landesebene kann dies die Bauten des Küstenschutzes, Neu- und Ausbauvorhaben von Landesstraßen sowie Erweiterungen von Häfen beschleunigen. Wir wollen dort auf Planfeststellungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen verzichten, wo es sinnvoll ist. Vergleichsweise kleine bauliche Maßnahmen sollten nicht überdimensionale Planungsunterlagen nach sich ziehen müssen.
Wir wollen Stichtagsregelungen für die maßgebliche Sach- und Rechtslage. Die Welt da draußen dreht sich jeden Tag weiter. Fleder- oder Haselmäuse verlagern frecher Weise ihren Wohnsitz trotz Kartierung. Es darf nicht mehr passieren, dass ein Autobahnbau stockt, weil man Jahre nach einer Zählung von Fledermäusen die Zählmethode ändert und die Planung so angreifbar wird.
Wir wollen die Wiedereinführung einer materiellen Präklusion. Was haben wir dafür gestritten. Materielle Präklusion klingt ganz abstrakt, doch es gibt ganz reale Beispiele aus unserem Bundesland. So tauchte ein unbewohnter Adlerhorst, also ein leeres Nest erst kurz vor Ablauf der Fristen auf. Mit Riffen in der Ostsee geschah etwas ähnliches.
Es kann und darf nicht sein, dass man in Planverfahren Dinge vorenthält um sie dann in einem Prozess aus dem Hut zu zaubern. Das haben Naturschutzverbände wiederholt getan und damit wollen wir Schluss machen.
Es gibt viele weitere identifizierte Punkte. Wir brauchen mehr Tempo, ich bin froh das Land und Bund nun gemeinsam anpacken wollen! Machen Sie gerne mit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel