CDU-Fraktion

Fraktionen von CDU und FDP beantragen Landtagssondersitzung zur Missbilligung des Ministerpräsidenten und Entlassung der Bildungsministerin

Die Fraktionen von CDU und FDP haben in ihren heutigen (26. August 2014) Sitzungen beschlossen, eine Sondersitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags für die kommende Woche zu beantragen. Dies gaben die Fraktionsvorsitzenden Johannes Callsen (CDU) und Wolfgang Kubicki (FDP) heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt.

Der Ministerpräsident soll danach über einen Landtagsbeschluss aufgefordert werden, Bildungsministerin Waltraud Wende zu entlassen. Ferner fordern CDU und FDP wegen verschiedener Äußerungen des Ministerpräsidenten im Fall Wende dessen förmliche Missbilligung. Eine Ministerin, gegen die wegen derart schwerwiegender Vorwürfe staatsanwaltschaftliche Ermittlungen liefen, könne ihre Amtsgeschäfte nicht mehr ausüben, begründete CDU-Fraktionschef und Oppositionsführer Johannes Callsen den Antrag.

„Jedes Schulkind weiß, dass es bei einem Täuschungsversuch eine Sechs bekommt. Und die Bildungsministerin verteilt Blumen, während die Staatsanwaltschaft auf richterliche Anordnung ihre Amtsgebäude und Privaträume durchsucht? Dieses Amtsverständnis von Regierungsmitgliedern kann der Landtag den Menschen nicht länger zumuten. Wenn der Ministerpräsident das nicht erkennt, dann müssen die Abgeordneten unverzüglich handeln. Das kann nicht bis zur nächsten regulären Sitzung warten“, so Callsen.

Wolfgang Kubicki: "Wir beantragen die Sondersitzung des Landtages auch deshalb, weil der in der gestrigen Pressemitteilung vorgebrachte Vorwurf der Bildungsministerin, die Staatsanwaltschaft erfülle den Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger, so ungeheuerlich ist, dass es darauf unverzüglich einer parlamentarischen Antwort bedarf."

Der CDU-Fraktionschef kritisierte den Umgang von Ministerpräsident Albig mit der Krise scharf. Albig hatte gestern erklären lassen, die Landesregierung habe angesichts der Vorwürfe gegen die Bildungsministerin von Anfang an volle Transparenz walten lassen.

„Es war der Ministerpräsident persönlich, der mit allen Mitteln versucht hat, die Vorwürfe klein zu reden. Da wir in den entsprechenden Sitzungen Wortprotokolle beantragt haben, kann das jeder nachlesen. Albig hat diejenigen, die für Aufklärung sorgen wollten, auf unflätigste Weise beschimpft. Transparenz gab es nur, weil sich die drei Oppositionsfraktionen nicht haben beirren lassen“, erklärte Callsen.

Albig sei sogar so weit gegangen, im Parlament zu lügen, betonten die beiden Fraktionsvorsitzenden. So habe er in seiner Rede am 14. Mai gesagt, Ministerin Wende habe an dem entsprechenden Beschluss des Präsidiums der Universität Flensburg „nicht mitgewirkt“ (Plenarprotokoll der 57. Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages, S. 4604). Kubicki: „Das ist mittlerweile widerlegt.“

Ferner habe der Ministerpräsident die Oppositionsfraktionen, deren verfassungsrechtliche Aufgabe es ist, die Regierung zu kontrollieren, mit folgenden Begriffen belegt:

- es seien „Menschen, die glauben, mit Schmutz zu werfen sei das eigentliche Ziel von Politik“ (Rede des Ministerpräsidenten im Landtag am 14. Mai 2014, Plenarprotokoll der 57. Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages, S. 4604),

- es seien „welche (…), die gar nicht klein genug sein können, als dass sie versuchen, aus ihrer Kleinheit mit Schmutz zu werfen“ (ebd.)

- die Kritik der Opposition sei „Geschrei und Gekläff“ (Hamburger Morgenpost vom 10. April 2014).

Auch Demonstranten, die von ihrem Grundrecht Gebrauch gemacht haben, hatte der Ministerpräsident als „respektlos, töricht und dumm“ (Kieler Nachrichten vom 20. Juni 2014) bezeichnet.

Callsen und Kubicki: „Ein solches Verhalten des Ministerpräsidenten darf nicht mit Rückendeckung des Schleswig-Holsteinischen Landtages geschehen“.


Hintergrund:
Laut § 46 der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages kann die Präsidentin oder der Präsident den Landtag zu außerordentlichen Tagungen einberufen, wenn achtzehn Abgeordnete oder zwei Fraktionen oder die Landesregierung es verlangen.

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