Justizministerin | | Nr. 444/16
Es ist schwer vorstellbar, dass die zuständige Ministerin nichts gewusst haben will
Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolasien, und der datenschutzpolitische Sprecher, Dr. Axel Bernstein, erklären nach der heutigen (5. Oktober 2016) Befragung der Justizministerin im Innen- und Rechtsausschuss:
„Tatsache ist, dass die Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen erst begonnen hat, nachdem der Erlass des Justizministeriums an den Generalstaatsanwalt geschickt wurde. Die heutige Ausschusssitzung hat auch klar hervorgebracht, dass E-Mails des Justizministeriums an nachgeordnete Behörden nicht grundlos erfolgen. Damit dürfte außer Zweifel stehen, dass das Justizministerium die E-Mail natürlich mit einer gewissen Erwartungshaltung versendet hat“, so Nicolaisen.
Die Innenpolitikerin betonte, dass sie es für wenig glaubhaft halte, dass die Ministerin von der Übermittlung der E-Mail im Vorfeld keine Kenntnis gehabt haben wolle.
„Der ganze Sachverhalt betrifft den sensiblen parlamentarischen Bereich und das Verhältnis von Legislative und Exekutive. Für mich ist es darum schwer vorstellbar, dass die zuständige Ministerin an einem solchen Verfahren nicht von Anfang an beteiligt war. Schreiben an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss belegen, dass sie persönlich mit dem Sachverhalt befasst war“, unterstreicht Nicolaisen.
Der datenschutzpolitische Sprecher Dr. Axel Bernstein fügt hinzu: „Aus meiner Sicht kann es zwei Lesarten geben: Entweder war wieder einmal ein Minister dieser Landesregierung nicht Bestandteil der Meldekette. Oder aber – und das halte ich für wahrscheinlicher – werden wieder einmal Mitarbeiter vorgeschoben, um ein Regierungsmitglied aus der Schusslinie zu nehmen. Beides wirft kein gutes Licht auf die Ministerin.“
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Max Schmachtenberg
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