Bestattungsgesetz | | Nr. 35/23
Erprobung neuer Bestattungsart - Landtag schafft Rechtssicherheit für Pilotprojekt zur „Reerdigung“
Mit einer so genannten „Experimentierklausel“ hat der Landtag heute Rechtssicherheit im Bestattungsrecht geschaffen. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen stimmten für die Erprobung der neuen Bestattungsart Reerdigung.
Dazu erklärt Dagmar Hildebrand als Sprecherin für das Bestattungsrecht: „Ich freue mich, dass sich alle Fraktionen in diesem Punkt heute einig waren und zugestimmt haben. Ich befürworte die Experimentierklausel sehr, um zu prüfen, wie sich auch weitere Verfahren im Bereich der Bestattungen entwickeln können. Das Vorgehen ist in Deutschland und Europa bislang einmalig.“
Die kirchenpolitische Sprecherin Anette Röttger ergänzt: „Unsere Gesellschaft und mit ihr das Bestattungswesen und die Bestattungskultur haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Neben den bisherigen Formen von Erd- und Feuerbestattungen gibt es ein Interesse an neuen gesicherten Verfahren. Das geänderte Bestattungsgesetz schafft dafür einen rechtssicheren Rahmen. Eine breite wissenschaftliche Begleitung ist in diesem Prozess besonders wichtig, um alle aufgeworfenen Infragestellungen hinreichend zu beantworten. Die Entscheidung für die gewählte Bestattungsform bleibt sehr individuell.“
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Max Schmachtenberg
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