| Nr. 460/07
Erlass konkretisiert Ladenöffnungszeitengesetz
Zum Erlass des Wirtschaftsministeriums zum Ladenöffnungszeitengesetz erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Johannes Callsen:
„Für die CDU-Landtagsfraktion hat der Sonntagsschutz einen hohen Stellenwert. Daher begrüßen wir den Erlass des Wirtschaftsministeriums, der insbesondere die Sonntagsöffnungen nach § 5 des Ladenöffnungszeitengesetzes regelt. Mit dem Erlass wird der vorgeschriebene „besondere Anlass“ für die Sonntagsöffnung näher definiert und entsprechend dem Sonntagsschutz deutlich enger gefasst, um eine zahlenmäßige Begrenzung auf grundsätzlich vier Sonntagsöffnungen sicher zu stellen“, so Johannes Callsen. Mit dem Erlass werde klargestellt, dass Sonntagsöffnungen die Ausnahme sind und die allgemein anerkannte Sonntagsruhe eingehalten werde.
Johannes Callsen erinnerte daran, dass in der Diskussion um das Ladenöffnungszeitengesetz gerade die Argumente der Kirchen eine besondere Berücksichtigung fanden. So sei beispielsweise jetzt im Advent eine Öffnung der Geschäfte an den Adventssonntagen nicht möglich.
„Ich hoffe, dass mit dieser schnellen und schlanken Regelung eine Novellierung des Ladenöffnungszeitengesetzes vermieden werden kann. Es liegt nun an den Städten und Gemeinden, das Gesetz und den Erlass vernünftig umzusetzen und bei der Genehmigung von Sonntagsöffnungen Augenmaß zu bewahren.“
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Max Schmachtenberg
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