Erfolgreiche Integration braucht eine verlässliche Basis
Der CDU-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Ingbert Liebing, und der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Günther, haben heute (5. Oktober 2016) in Kiel ihre Ziele für eine erfolgreiche Integrationspolitik dargelegt. Gemeinsam mit der integrationspolitischen Sprecherin der Fraktion, Astrid Damerow, stellte Günther einen entsprechenden Entwurf der CDU-Fraktion für ein Integrationsgesetz vor.
Der CDU-Landesvorsitzende Liebing wies darauf hin, dass der Bund mit seinem Integrationsgesetz bereits eine wichtige Basis für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Deutschland geschaffen habe. Allerdings dürften SPD, Grüne und SSW nicht länger die Verantwortung ausschließlich auf den Bund abschieben. Vor diesem Hintergrund begrüßte der Landesvorsitzende den Vorstoß der CDU-Fraktion.
„Das Land ist genauso in der Pflicht, sich um die Integration zu kümmern. Wir müssen zum einen fördern, aber auch einfordern. Das ist eine zentrale Vorraussetzung dafür, damit die Integration am Ende gelingt“, unterstrich Liebing. Ziel der Integration müsse die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen Leben sein. Sie müssten die Möglichkeit besitzen, ihre Lebensgrundlagen selbstständig zu sichern und zu gestalten. Dafür sei der Erwerb der deutschen Sprache der wesentliche Schlüssel. Darum müsse der Spracherwerb auch eingefordert werden. Gleichzeitig bedeute Integration, dass die hiesige Leitkultur der Grundwerte uneingeschränkt akzeptiert werde, so der CDU-Landesvorsitzende.
„Die Integration der vielen Flüchtlinge, die zu uns nach Schleswig-Holstein gekommen sind, ist eine zentrale Aufgabe der kommenden Jahre. Darum ist es wichtig, dass auch das Land dafür verlässliche Rahmenbedingungen schafft. Weder die Landesregierung, noch SPD, Grüne und SSW haben bislang den Versuch unternommen, Antworten für die wichtigen Integrationsfragen zu finden“, begründete CDU-Fraktionschef Daniel Günther den Gesetzentwurf.
Der CDU-Gesetzentwurf beinhaltet neben Maßnahmen zur frühzeitigen Integrations- und Spracherwerbsförderung auch Wohnsitzauflagen für anerkannte Asylbewerber und die Durchsetzung der Ausreisepflicht.
„Es ist kein Geheimnis, dass die größte Integrationsleistung in den Kommunen erfolgt. Darum wollen wir die bisherige Integrationspauschale für jeden ankommenden Flüchtling um 500 Euro auf 2.500 Euro aufstocken. Um Asylbewerbern und Flüchtlingen zu ermöglichen, dass sie ihren neuen Alltag in unserem Land bewältigen können, sieht unser Gesetzentwurf einen Mindestaufenthalt von sechs Wochen in den Erstaufnahmeeinrichtungen vor“, erklärte die Integrationspolitikerin Astrid Damerow.
Der Gesetzentwurf der CDU schreibt zudem dem Sport eine wichtige Funktion bei der Integration zu.
„Kaum eine andere Freizeitaktivität fördert die Integration besser als der Sport. Er bringt Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen. Gerade für junge Menschen kann der Sport darum einen wichtigen Beitrag dabei leisten, dass sie sich erfolgreich in unserer Gesellschaft einleben“, unterstrich der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Günther.
http://www.cdu.ltsh.de/media/16-10-04-GE_IntegrationsG.pdf
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Max Schmachtenberg
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