Hans-Jörn Arp, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, äußerte sich heute (28.11.2017) zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zur Elbvertiefung:
„Die Abweisung von Klagen von Fischern der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf gegen die geplante Elbvertiefung ist die richtige Entscheidung, um Schaden für unser Land abzuwenden.
Der aufgrund unseres Planungsrechts mindestens 15 Jahre andauernde Prozess hat sich bereits negativ für die internationale Wirtschaft und die in der Region ansässigen Firmen an der Elbe ausgewirkt. Für die noch im Dezember zu verhandelnden restlichen Klagen ist wünschenswert, dass auch diese abgewiesen werden, damit endlich Planungssicherheit herrscht, die Fahrrinne angepasst werden kann und keine weiteren Nachteile für die Region entstehen.“