Hans Hinrich Neve, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„In der Bereichsausnahme im Rettungsdienstgesetz konnte nun endlich ein Durchbruch dahingehend erzielt werden, dass zukünftig gemeinnützige Organisationen mit den Aufgaben des Rettungsdienstes beauftragt werden können, ohne dass ein formelles Vorvergabeverfahren durchgeführt werden muss.
Den Kreisen und kreisfreien Städten wird durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit eingeräumt, den Rettungsdienst selbst zu erbringen, die Bereichsausnahme anzuwenden oder ein reguläres Vergabeverfahren durchzuführen. Damit wird eine langjährige Forderung vollzogen.“