| Nr. 529/13
Einstimmiges Urteil zu Funktionszulagen stützt unsere Argumentation
CDU-Fraktionschef Johannes Callsen hat das heutige (30. September 2013) Urteil des Landesverfassungsgerichts zu den Funktionszulagen für Parlamentarische Geschäftsführer begrüßt:
„Parlamentarische Geschäftsführer haben eine besondere Aufgabe. Sie nehmen nicht nur ihr Mandat wahr, sondern sind unter anderem auch in den Bereichen Organisation, Anfragen und Mitarbeiterführung aktiv. Es ist gut, dass das Landesverfassungsgericht mit seinem einstimmigen Urteil angesichts dieser Mehrbelastung eine Funktionszulage anerkannt hat. Damit wurde gleichzeitig die 2007 vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossene Diätenstrukturreform mit einer deutlichen Verringerung der Funktionszulagen unterstrichen.“
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Kai Pörksen (Pressesprecher)
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel