Wende | | Nr. 458/16
Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Frau Wende
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat angesichts der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen die ehemalige Bildungs- und Wissenschaftsministerin Waltraud Wende auf den Unterschied zwischen strafrechtlicher und politischer Verantwortung hin gewiesen:
„Die Staatsanwaltschaft hat entschieden, die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Korruption einzustellen. Das muss sie tun, wenn – wie in diesem Fall – keine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit – besteht. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen strafrechtlicher und politischer Verantwortung. Das zeigt dieser Fall eindeutig“, so Günther.
Ministerpräsident Albig habe die Einleitung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Anlass für die Entlassung der damaligen Ministerin genommen, weil sie für ihn zur Belastung geworden war.
Die Staatsanwaltschaft habe die Aufnahme der Ermittlungen unabhängig entschieden. Weshalb sie bis zu dieser Entscheidung so lange gebraucht habe, müsse die Staatsanwaltschaft erklären.
„Wir haben Frau Wende immer politisch kritisiert. Und es bleibt Fakt, dass sie ihre Position genutzt hat, um sich ein Rückkehrrecht zu sichern“, so Günther.
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Max Schmachtenberg
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