Grunderwerbsteuer | | Nr. 225/18
Einschränkung von Share Deals ist der richtige Schritt für mehr Steuergerechtigkeit
Zu der Einigung der Landesfinanzminister bei der Grunderwerbsteuer erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ole-Christopher Plambeck, heute (21.06.2018):
„Wir sind unserem Ziel, die Grunderwerbsteuer durch Mehreinnahmen zu senken bzw. einen Freibetrag für die Familien einzuführen, die sich eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus kaufen möchten, nähergekommen.
Obwohl ich mir eine wesentlich größere Veränderung gewünscht hätte, gratuliere ich der Finanzministerin Monika Heinold, dass es ihr zusammen mit ihren Länderkollegen gelungen ist, das Thema Share Deals bei der Grunderwerbsteuer anzupacken. Die ersten richtigen Schritte sind damit gemacht. Die Finanzminister der Länder haben sich darauf geeinigt, dass der Erwerb von Grundstücken über die Beteiligung an einer Gesellschaft künftig nur dann nicht von der Grunderwerbsteuer erfasst wird, wenn weniger als 90 Prozent statt bislang 95 Prozent der Beteiligung an der Gesellschaft erworben wird. Weitere Bedingung ist, dass mindestens zehn Jahre statt wie bisher fünf Jahre keine Beteiligung hinzuerworben wird.
Diese Vereinbarung muss jetzt zügig in einem Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Effekte aus dieser Änderung genau evaluiert werden, damit wir erkennen, ob diese Maßnahmen auch wirklich greifen oder ob nachgesteuert werden muss.
Denn unser Ziel ist nach wie vor, die sogenannten Steuerschlupflöcher in der Grunderwerbsteuer zu schließen, damit alle Bürgerinnen und Bürger von einer steuerlichen Entlastung durch Senkung des Steuersatzes oder durch Einführung eines Freibetrages profitieren können.“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel