| Nr. 066/11
Einen unstrittigen Entwurf gibt es nicht!
Nach der heutigen Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages hat der Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ der CDU-Landtagsfraktion ein Fazit gezogen.
Dazu erklären der innenpolitische Sprecher, Werner Kalinka, und der Landtagsabgeordnete Markus Matthießen:
„Ein-Stimmenwahlrecht, Deckelung der Ausgleichsmandate und die Bereitschaft, auch über ein anderes Wahlsystem zumindest nachzudenken – diese Ursprungsvorschläge der CDU-Landtagsfraktion zum Wahlrecht wären durchaus geeignet gewesen, die Reduzierung der Zahl der Abgeordneten im Landtag zu erreichen. Das hat jedenfalls die heutige Expertenanhörung deutlich gemacht.
Die Festlegung eines Wahltermins in der Landesverfassung ist von keiner Seite als notwendig erachtet worden. Insofern dürfte diese Frage die Kompromissfindung nicht erschweren.
Unüberwindbare Hürden für die Verabschiedung des Wahlgesetzes im März 2011 haben sich aus der Anhörung nicht ergeben. Es hat an den drei vorliegenden Entwürfen sowohl Zustimmung wie auch Kritik gegeben. Einen unstrittigen Entwurf für ein neues Wahlgesetz gibt es unter den Vorgaben des Verfassungsgerichtes und den Mehrheitsverhältnissen des Landtages nicht. Kompromisse waren und sind notwendig, um zeitgerecht zum Ergebnis zu kommen.“
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Max Schmachtenberg
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