Rechtsmedizin | | Nr. 462/16
Eine leistungsstarke, gute Rechtsmedizin in Kiel und Lübeck muss gewährleistet werden
Gleich einleitend darf ich für meine Fraktion feststellen, dass wir in Kiel und in Lübeck eine leistungsstarke, gute Rechtsmedizin auch für die Zukunft für zwingend erforderlich halten.
Wie wir uns noch alle erinnern können, gab es über längere Zeit Probleme bei der Stellenbesetzung in diesem verbundenen Institut. Deshalb kann ich nachvollziehen, dass die FDP diesen Antrag mit dem Punkt 2 gestellt hat, um möglichen Überlegungen der Landesregierung auf eine Fusion an einem der beiden Standorte vorzugreifen.
Ich glaube aber, dass es ausreichende Argumente gibt, diesen Gedanken gar nicht erst aufkeimen zu lassen. Er wäre schon mehr als obskur.
Wie die Antwort auf meine Kleine Anfrage vom August 2016 gezeigt hat, sind beide Standorte leistungsstark und gut ausgelastet.Kiel noch stärker als Lübeck, aber dieses ist natürlich auch lagebedingt. Denn Kiel hat das größere Hinterland. Dieses zumindest unter dem Gesichtspunkt, dass der Bereich der Staatsanwaltschaft Itzehoe sich im wesentlichen der entsprechenden Einrichtungen in Hamburg bedient. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung dieses unterbunden hätte, wenn die Lübecker Rechtsmedizin auf diese Fälle angewiesen wäre, um wirtschaftlich zu arbeiten.
Es sind ja nicht nur die Obduktionen, die von der jeweiligen Rechtsmedizin durchgeführt werden. In Kiel und Lübeck sind dieses in den letzten Jahren jeweils zwischen 501 und 575 gewesen. Es sind viel stärker die DNA-Untersuchungen, die toxikologischen Gutachten, Alkoholfälle im Straßenverkehr und sonstige ärztliche Gutachten, die mit jährlich 10.000 zu buche schlagen.
Aber nicht nur diese Zahlen sprechen für eine Beibehaltung beider Standorte, sondern auch die räumliche Situation in unserem Lande. Wenn die Mitarbeiter der Rechtsmedizin in bestimmten Fällen in die örtlichen Krankenhäuser im ganzen Land fahren, um an bestimmten Untersuchungen teilzunehmen oder sie die Tatorte aufsuchen, dann kann dieses nicht von einem Ort aus erfolgen.
Auch für die Lehre an beiden Universitätsstandorten brauchen wir beide Standorte der Rechtsmedizin.
Leider hat die Landesregierung – wie sich aus der genannten Antwort auf meine Kleine Anfrage ergibt – keinen Überblick darüber, welche Kosten von Schleswig-Holstein an Hamburg erstattet werden müssen, die durch die Inanspruchnahme der entsprechenden Institute entstehen. Dieses ist sehr bedauerlich, denn dadurch gibt es natürlich auch keinerlei Wirtschaftlichkeitsberechnung. Vielleicht ist es finanziell besser, auch für die Itzehoer Region die landeseigenen Institute in Anspruch zu nehmen, natürlich auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Entfernung.
Eine sofortige Erarbeitung einer kostendeckenden Gebührenordnung halte ich für zwingend.
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Max Schmachtenberg
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