Barbara Ostmeier (ehemalige Abgeordnete)
Justiz, Sport, Integrations- und Flüchtlingspolitik

| Nr. 013/16

Eine Kooperation kann es nur mit einem einheitlichen Strafvollzugsgesetz geben

Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Barbara Ostmeier, hat anlässlich des heutigen (13. Januar 2016) Berichts des Justizstaatssekretärs im Innen- und Rechtsausschuss zur Kooperation mit Hamburg auf dem Gebiet des Strafvollzugs eine Aussetzung der Beratungen über ein Strafvollzugsgesetz gefordert.

„Es macht keinen Sinn, jetzt über ein Strafvollzugsgesetz zu reden, das sich ausführlich mit dem Frauenvollzug beschäftigt, und zeitgleich über eine Abgabe des Frauenvollzugs an Hamburg zu verhandeln. Deshalb müssen die Beratungen über das Strafvollzugsgesetz so lange zurück gestellt werden, bis abschließend darüber entschieden ist, ob man eine solche Kooperation will. Klar muss sein, dass es eine solche Kooperation mit Hamburg am Ende nur mit einem einheitlichen Strafvollzugsgesetz in beiden Ländern geben kann, über das man sich dann verständigen müsste. Ich erwarte von der Justizministerin, dass Sie dieses in den Verhandlungen zu einer Bedingung macht“, sagte Ostmeier in Kiel.

Die CDU-Abgeordnete wies darauf hin, dass die Beratungen über das Strafvollzugsgesetz nicht zeitkritisch seien. Insofern spreche nichts dagegen, diese bis zu einer abschließenden Entscheidung über Kooperationen mit Hamburg auszusetzen.

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