Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, und der innenpolitische Sprecher, Werner Kalinka, haben das Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Amtsordnung begrüßt:
„Mit der Entscheidung können wir gut leben. Sie wurde mit Augenmaß getroffen. Das Gericht gibt dem Gesetzgeber Anstoß, Verpflichtung und Zieldatum für dessen Entscheidungen“, erklärten von Boetticher und Kalinka in Kiel.
Das Gericht habe ausreichend Zeit und Spielraum eingeräumt, um die Frage der Aufgaben des Amtes und damit auch dessen Selbstverständnis intensiv zu erörtern.
„Die Umsetzung des Urteils kann dadurch im Rahmen der ohnehin anstehenden Diskussion über die Neustrukturierung und möglicherweise auch den Abbau von Aufgaben geführt werden. Für die Gemeinden bietet das Urteil eine Chance, ihre eigene Aufgabenstellung und Aufgabenwahrnehmung zu definieren, und so ihre Eigenständigkeit zu stärken“, erklärte Kalinka.