| Nr. 363/07

Eine Einigung wird kommen!

Anlässlich der Verschiebung der 2. Lesung des Nichtraucherschutzgesetzes im schleswig-holsteinischen Landtag erklärt sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Torsten Geerdts.

„Leider muss das wichtige und richtige Nichtrauchergesetz noch in eine weitere Abstimmungsrunde gehen“. Der vorgelegte Gesetzentwurf sei nach wie vor nicht zustimmungsfähig, da ein wesentlicher und im Grundsatz zwischen den Koalitionspartnern auch abgestimmter Punkt nicht klar und rechtssicher formuliert worden sei. Eine solche rechtssichere Formulierung hatte die drogenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Frauke Tengler in ihrer Pressemitteilung vom 21.09.07 eingefordert.

„Wenn wir das Rauchverbot für geschlossene Privatveranstaltungen aufheben wollen, um solche Veranstaltungen für Gaststätten im ländlichen Raum zu ermöglichen, dann muss das auch für alle möglich sein“, erklärte Geerdts. Die bisherige Formulierung sei ungerecht, weil sie diese Regelung für Einraumgaststätten im ländlichen Raum nicht vorsehe. „Bei privaten geschlossenen Gesellschaften, wo außer dem Gastwirt und dem geschlossenen Teilnehmerkreis niemand betroffen ist, muss es doch möglich sein, dass sich der Wirt und der Veranstalter einvernehmlich darauf einigen, die Veranstaltung als Raucherveranstaltung abzuhalten. Das ist keine Aushebelung des Gesetzes durch die Hintertür, sondern gesunder Menschenverstand“, so Geerdts.
Deshalb sei er zuversichtlich, dass bis zur Novembersitzung eine einvernehmliche Regelung erreicht werden könne.

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