Tobias Koch
Fraktions­vorsitzender

| Nr. 562/11

Ein klarer Konsolidierungsplan bis 2016

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

„Mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 ist das Land auf dem richtigen Weg, den mit der Schuldenbremse geforderten Defizitabbau zu erreichen.“ Diese Aussage ist kein Selbstlob, sondern es handelt sich dabei um das Urteil des Landesrechnungshofes vor wenigen Wochen. Da muss sich die Opposition doch fragen lassen, weshalb sie einen Haushalt abgelehnt hat, der vom Landesrechnungshof ein solches Gütesiegel bekommt.

Um vom eigenen Versagen abzulenken, stürzt man sich als Opposition natürlich lieber mit Begeisterung auf die zweite Aussage des Landesrechnungshofes, die das heißt: „Es fehlen aber noch Aussagen darüber, wo und mit welchen Maßnahmen das Land in den kommenden Jahren den Defizitabbau fortsetzen will.“ Sofort heißt es schadenfroh bei den Grünen: „Schwarz-Gelb würde planlos Richtung Ziellinie taumeln“.

Nun ist man schon geneigt zu sagen, lieber Richtung Ziellinie taumeln, als nicht aus den Startlöchern herauszukommen - wie die SPD - oder gar in die verkehrte Richtung zu laufen - wie die Linken. Aber auch die Grünen haben mit ihrer vorschnellen Kritik ein klares Eigentor geschossen. Man muss schon sagen: Dumm gelaufen Frau Heinold, wenn uns nur einen Tag später der Stabilitätsrat bescheinigt, dass das von der Regierung vorgelegte Konsolidierungsprogramm geeignet ist, den vorgegeben Abbaupfad bis 2016 und auch darüber hinaus einzuhalten. Wörtlich heißt es in der Bewertung des Stabilitätsrats:

„Bereits durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 und darüber hinaus wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Darüber hinaus umfasst das Sanierungsprogramm eine Vielzahl auch kleiner Einnahme- und Ausgabepositionen, um den Landeshaushalt auf eine langfristig tragfähige Basis zu stellen.“

Mit einem planlosen Umhertaumeln hat das nun wahrlich Nichts zu tun!
Diese Landesregierung hat mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 die verfassungs-rechtlich vorgegeben Schuldenbremse erfüllt. Sie hat zum ersten Mal überhaupt eine langfristige Finanzplanung vorgelegt, die bis zum Jahr 2020 reicht. Und mit dem jetzt vereinbarten Konsolidierungsprogramm hat die Landesregierung auch konkret und detailliert die weitere Umsetzung bis 2016 benannt.

Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Welche andere Landesregierung hat so etwas jemals zuvor geschafft – erst recht wenn man unmittelbar vor der nächsten Landtagswahl steht? Diese Koalition hat nicht nur die Arbeit für zwei Jahre erledigt, sondern auch darüber hinaus! Die Vorschläge der Haushaltsstrukturkommission aus dem vergangenen Jahr sind in ihrer weiteren Umsetzung und den damit verbundenen strukturellen Veränderungen nämlich ausreichend, um den Abbaupfad bis zum Jahr 2016 einzuhalten. Wer in der Opposition also darauf gehofft hatte, CDU und FDP müssten kurz vor der Wahl weitere unpopuläre Kürzungsmaßnahmen bekannt geben, der wird jetzt enttäuscht sein, denn wir haben unsere Arbeit bereits gemacht! Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf zwei Aspekte besonders eingehen, die auch in der aktuellen Diskussion eine Rolle spielen:

„Die konsequente Rückführung der Neuverschuldung aufgrund der tatsächlichen Steuereinnahmesituation im Jahr 2011 bewirkt in den Folgejahren eine Entlastung bei den prognostizierten Zinsausgaben. Erwartet wird eine dauerhafte Entlastung der Ausgaben gegenüber der Finanzplanung in Höhe von 20 bis 30 Mio. Euro.“
Diese Aussage ist Bestandteil des Konsolidierungsprogramms. Die eingesparten Zinsausgaben dienen somit dazu, den Abbaupfad bis 2016 einzuhalten, für zusätzliche Ausgaben stehen sie deshalb nicht zur Verfügung. Ansonsten müsste an anderer Stelle ein gleichgroßer Betrag gekürzt werden, damit die Rechnung wieder aufgeht.

Zweiter Punkt: Aus der Neuordnung des Glücksspiels sind ab dem Jahr 2013 jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 35 Mio. Euro Bestandteil des Konsolidierungsprogramms. Diese Einnahmeverbesserung resultiert ganz überwiegend daraus, dass im Bereich von Lotto wieder mit den Einnahmen kalkuliert, wie sie vor dem unsäglichen Werbeverbot des alten und gescheiterten Glückspielstaatsvertrages der Fall waren. Die einkalkulierte Einnahmeverbesserung ist damit unabhängig davon, ob sie auf Basis des schleswig-holsteinischen Glückspielgesetzes oder eines neuen Glücksspielstaatsvertrages aller Bundesländer zustande kommt.

Wer aber das Glücksspielgesetz ablehnt, ohne gleichzeitig sicherstellen zu können, dass ein neuer Glücksspielstaatsvertrag rechtssicher die EU-Vorgaben erfüllt, der gefährdet diese einkalkulierte Einnahmeverbesserung und müsste dann durch zusätzliche Ausgabenkürzungen in Höhe von 35 Mio. Euro für einen entsprechenden Ausgleich sorgen. Sie sehen, meine Damen und Herren, diese Koalition kümmert sich nicht nur um die Reduzierung von Ausgaben sondern auch um die Verbesserung von Einnahmen. Das ist Politik aus einem Guss bei der alle Entscheidungen logisch ineinander greifen.

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