| Nr. 432/14
Ein Gottesbezug grenzt niemanden aus – im Gegenteil
Der kirchenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat die Behauptung der Gegner eines Gottesbezuges in der Verfassung, dieser grenze nichtgläubige Menschen aus, heute (28. August 2014) zurück gewiesen:
„Ein Gottesbezug grenzt niemandem aus. Die von uns vorgeschlagene und beispielsweise auch von den islamischen Religionsgemeinschaften unterstützte aus dem Grundgesetz übernommene Formulierung tut dies schon gar nicht“, erklärte Günther in Kiel.
Der CDU-Abgeordnete erinnerte daran, dass weit mehr als die Hälfte der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sich zu ihrer Religionszugehörigkeit bekennen. Hinzu kämen diejenigen, die zwar an einen Gott glaubten, jedoch keiner Kirche angehörten.
„In unserer Verfassung werden künftig Ziele verankert und Regelungen festgelegt, die deutlich weniger Menschen betreffen werden. Angesichts der großen Mehrheit der gottgläubigen Menschen in Schleswig-Holstein müssen sich deshalb eher die Kritiker eines Gottesbezuges fragen lassen, ob sie jemanden ausgrenzen wollen“, betonte Günther.
Im Übrigen tue es angesichts zunehmender Staatsgläubigkeit gut, an eine wie auch immer geartete Verantwortlichkeit zu erinnern:
„Die immer neuen Änderungen unserer Verfassung zeigen, wie schnell Menschen auch ihre wichtigsten gesetzlichen Grundlagen neuen Entwicklungen anzupassen bereit sind. Gerade deshalb ist es gut, wenn diese Gesetze sich auf höhere Werte und eine höhere Verantwortlichkeit beziehen“, so Günther.
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Max Schmachtenberg
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