| Nr. 167/10

Dr. Christian von Boetticher zum Rundfunkgebühren-Staatsvertrag

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Christian von Boetticher, plädierte in der Debatte zu den Verhandlungen für den Rundfunkgebühren-Staatsvertrag für einen Systemwechsel:

„Wir müssen dringend zu einer veränderten geräteunabhängigen Rundfunkgebühr kommen. Gerade die geräteunabhängige Rundfunkgebühr bietet die die Möglichkeit, die GEZ einzusparen und das Geld sinnvoller zu verwenden. Das neue Finanzierungssystem muss transparent und effektiv gestaltet sein, Rechtsunsicherheit vermeiden und sozial ausgewogen sein.“

Von Boetticher stellte in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf seine Kernaufgaben besinnen sollte und ohne Werbung auskommen könne. „Ich glaube eine Werbefreiheit könnte sehr zu einer Verbesserung des Angebotes führen.“

Es liege nun an den Parlamentariern, die Freiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicher zu stellen und den öffentlich rechtlichen Rundfunk finanziell angemessen auszustatten.

„Nur sollten wir Schnellschüsse vermeiden“, so von Boetticher. „Ich plädiere daher für eine gründliche und breite Diskussion der Vorschläge von Professor Kirchhof, denn nur wenn wir rechtlich sauber arbeiten, werden wir eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen.“

Hintergrund,

Professor Kirchhof schlägt vor: „Die gegenwärtige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss reformiert werden. Das Empfangsgerät moderner Technik ist nicht mehr raumgebunden, Hörfunk- und Fernsehempfang werden kaum noch in technischer Alternativität erlebt, ein leicht bewegliches Gerät lässt sich kaum mehr verlässlich einem Haushalt oder einem Gewerbetrieb zuordnen. Das Empfangsgerät ist ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt, um die Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatbestandlich zu erfassen und die Nutzungsintensität sachgerecht zu unterscheiden.“

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Max Schmachtenberg
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