| Nr. 051/12
Diskussion zum Sicherstellungszuschlag versachlichen
Zur geplanten engeren Zusammenarbeit zwischen dem Klinikum Nordfriesland und dem Westküstenklinikum erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Ursula Sassen, heute (2. Februar 2012) heute in Kiel:
„Es ist zu begrüßen, dass Nordfriesland und Dithmarschen die Synergieeffekte durch Kooperationen in der stationären Krankenversorgung nutzen wollen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. So kann die regionale Versorgung aufrecht erhalten werden, ohne die kommunale Trägerschaft aufgeben zu müssen.“
Die Forderung des Klinikums Nordfriesland und des Westküstenklinkums nach Sicherstellungszuschlägen für die Standorte Niebüll und Brunsbüttel sei aus deren Sicht zwar verständlich, jedoch nicht ungeprüft umsetzbar, da das Geld aus dem Topf der Versichertengemeinschaft aufgebracht werden müsse.
„Es ist daher nicht zielführend, den ‚schwarzen Peter’ in dieser Angelegenheit wechselweise den Krankenkassen und der Landesregierung zuspielen zu wollen. Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass die Landesregierung in einer Bedarfsanalyse prüfen wird, ob die Kliniken der genannten Standorte zur Sicherstellung der stationären Krankenversorgung wie bisher fortgeführt werden können. Dies darf allerdings nicht nur eine Momentaufnahme sein, sondern muss auch den Anforderungen der demografischen Entwicklung standhalten. Weiter ist zu prüfen, ob es zu Sicherstellungszuschlägen aufgrund betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten – auch unter Berücksichtigung zukünftiger Kooperationen oder einer Fusion – keine Alternative gibt. Eine Versachlichung der Diskussion ist dringend geboten“, so Ursula Sassen.
Niebüll und Brunsbüttel hätten zwar eine Randlage, seien aber mit den Besonderheiten der Insel-Krankenhäuser und des Tourismus nicht vergleichbar.
Den Vorschlag des SPD-Kollegen Heinemann, bis zur Einführung eines bundeseinheitlichen Basisfallwertes „als Überbrückung für abgelegene Landstriche wie Brunsbüttel“ einen Sicherstellungszuschlag zu gewähren, halte Sassen für realitätsfern! Als Randlagen gelten schließlich nicht nur Niebüll und Brunsbüttel. Und ein Sicherstellungszuschlag sei entweder erforderlich oder nicht und werde – erst einmal gewährt – zur festen Größe auf der Einnahmenseite, unabhängig vom bundeseinheitlichen Basisfallwert, auf den alle Krankenhäuser warten. Ein Sicherstellungszuschlag sei nicht primär dafür gedacht, Einnahmeausfälle zu kompensieren oder die Wettbewerbssituation zu verbessern, sondern diene allein der Sicherstellung der medizinischen Versorgung.
„Wenn die Standorte Niebüll und Brunsbüttel unter Einbeziehung aller relevanten Fakten und der Berücksichtigung einer immer älter werdenden Gesellschaft zur Gewährleistung der Sicherstellung der medizinischen Versorgung erforderlich sind, muss über einen Sicherstellungszuschlag entschieden werden“, so Ursula Sassen abschließend.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel