Fehmarnbeltquerung | | Nr. 352/20
Die Wahrscheinlichkeit für die Feste Fehmarnbeltquerung wächst
Zur heutigen (01.10.2020) Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichtes über die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung erklärten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch, sowie der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, anlässlich ihrer Teilnahme vor Ort:
„Die heutige mündliche Verhandlung des Bundesverwaltungsgericht hat unsere Auffassung zur europäischen Dimension des Projektes noch einmal klar bestätigt.
Das Gericht hat mehrfach erkennen lassen, dass der Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark sowohl für Feststellung des Bedarfs einer kombinierten Schienen- und Straßenverbindung als auch hinsichtlich der möglichen Trassenführungen maßgeblich ist“, so Tobias Koch.
„Dass von Seiten des NABU als Alternative zum geplanten Absenktunnel ein Bohrtunnel mit minimalen Sicherheitsvorkehrungen ins Spiel gebracht wird, ist grotesk. Die Sicherheit beim Betrieb des Tunnels muss auf jeden Fall Vorrang haben. Nicht nur in dieser Hinsicht hat das Gericht meine Hoffnung auf eine planmäßige Realisierung des Projektes genährt“, so Hans-Jörn Arp.
„Leider zeigt die heute beim Bundesverwaltungsgericht eingegangene Klage gegen den Neubau der S4, wie schwer es in Deutschland ist, Infrastrukturprojekte zum Wohle der Bevölkerung zügig umzusetzen. Es bleibt zu hoffen, dass die rechtzeitige Realisierung der S4 bis zur Fertigstellung der Fehmarnbeltquerung nicht gefährdet wird“ erklärte Koch.
„Das Verfahren zur Festen Fehmarnbeltquerung zeigt einmal mehr, dass das komplexe deutsche Planungsrecht vereinfacht werden muss. Die Richter machen in der sachlichen Abarbeitung der einzelnen rechtlichen Probleme ein exzellenten Job. Die Länge des Verfahrens ist nicht ihnen anzulasten, sondern den gesetzlichen Vorgaben. Die müssen wir ändern, das ist unsere Aufgabe als Politik“, forderte Hans-Jörn Arp.
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Max Schmachtenberg
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