| Nr. 096/12
Die vorhandenen Standards zum Schutz von Pflegeeltern reichen aus
Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte über einheitliche Standards für einen besseren Schutz von Pflegekindern erklärte der jugendpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Mark-Oliver Potzahr:
„Wenn wir bei diesem Tagesordnungspunkt über Konsequenzen aus dem Tod der 11-jährigen Chantal aus Hamburg diskutieren möchte ich als erstes unsere Bestürzung und Betroffenheit über diesen sinnlosen Tod zum Ausdruck bringen.
Was auf jeden Fall nicht hilft sind politische Schuldzuweisungen. Die Verhinderung von Kindeswohlgefährdung ist eben keine parteipolitische Streitfrage, sondern eine Aufgabe, der wir uns alle stellen wollen.
Wir müssen aufpassen, dass in der Öffentlichkeit ein zutreffendes Bild von Pflegeeltern gezeichnet wird. Dabei braucht unsere Gesellschaft engagierte Pflegeeltern, die Kindern, die aus vielfältigen Gründen nicht mehr in ihrer Familie leben können, eine neue Familie bieten. Den Menschen die diese Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnehmen, gebührt unser Respekt und unser Dank
Wenn wir nun den konkreten Fall betrachten muss man leider eines wohl klar sagen: Die besten Leitlinien hätten bei dem überforderten Hamburger Jugendamt nichts genutzt.
Blicken wir nach Schleswig-Holstein: Uns liegen die bestehenden Leitlinien für fachliche Standards im Pflegekinderwesen vor, die zwar nicht vollständig verbindlich sind, aber einen sinnvollen Rahmen für die konkrete Einzelfallentscheidung bilden. Was wir zu den vorhanden Standards brauchen sind ausreichend ausgestattete Jugendämter vor Ort, die das Kindeswohl auch in der Praxis in den Vordergrund stellen und jedem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung nachgehen. Ich denke, wir sind in SH nicht schlecht aufgestellt und ich bin mir ziemlich sicher, dass ein jedes Jugendamt tragische Fälle wie diesen zum Anlass nehmen muss, sich intern zu fragen, ob man selber auch für ähnliche Problematiken ausreichend aufgestellt ist,
Als politische Reaktion des Landtages kämen für Potzahr ein runder Tisch mit den Jugendämtern und eine Überprüfung der Wirkung des Kinderschutzgesetzes in Frage. Letztere fällt aber leider der verkürzten Wahlperiode zum Opfer.
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Max Schmachtenberg
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