Barbara Ostmeier (ehemalige Abgeordnete)
Justiz, Sport, Integrations- und Flüchtlingspolitik

Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)

Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)
Minderheitenbeauftragter der Ministerpräsidenten

| Nr. 089/15

Die überfällige Bestätigung einer Ausnahme vom Mindestlohn für Amateursportler kann nur ein Anfang sein

Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat die vorgenommene überfällige Klarstellung für den Amateursport beim Mindestlohn begrüßt.

Seit Monaten hat Ministerin Nahles die große Verunsicherung in den Vereinen ignoriert. Wir begrüßen die jetzt vorgenommene überfällige Klarstellung sehr, erklärte die sportpolitische Sprecherin Barbara Ostmeier.

Noch in der letzten Woche habe sie in der Landtagsdebatte zum wiederholten Mal gefordert, dass Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport nicht unter das Bundesmindestlohngesetz fallen dürften. Diese erhielten lediglich eine geringe Aufwandsentschädigung und spielten ehrenamtlich für ihren Verein.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Johannes Callsen, forderte die gleiche Einsicht für ehrenamtlich in Verbänden und Einrichtungen tätige Bürger und insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen.

Die Beschimpfungen der Betroffenen durch Nahles, Stegner und Fahimi müssen endlich aufhören. Die bürokratischen Belastungen durch die neue Gesetzgebung sind einfach zu groß. Täglich müssen die Arbeitszeiten über das bisherige Maß hinaus minutiös erfasst und dokumentiert werden. Die Daten müssen jederzeit für den Zoll für Kontrollen zur Verfügung stehen. Die bestehenden Regelungen betreffen Mitarbeiter bis zu einem Monatsgehalt in Höhe von 2.958 Euro. (Das entspricht bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro 348 Arbeitsstunden im Monat.) Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis. Hier muss es Entlastungen geben, so Callsen.

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