mobile Endgeräte | | Nr. 347/21
Die SPD kann nur träumen, aber nicht regieren
Tobias von der Heide, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklärt zu Forderungen der SPD zur digitalen Ausstattung:
„Die Vorschläge zur digitalen Ausstattung der Nord-SPD zeigen, dass man sich mit der Materie wenig bis gar nicht auskennt. Digitale Endgeräte können in dieser Anzahl gar nicht über den Digitalpakt finanziert werden, das gibt die Förderrichtlinie des Bundes nicht her. Mit 50 Millionen Euro pro Jahr kann man außerdem keine angemessenen Geräte für den Unterricht beschaffen. Oft wird vergessen, dass gerade der Support der teuerste Teil der Finanzierung ist. Auch die SPD scheint das vergessen zu haben.“
Unter § 3 Absatz 1 Nummer 6 der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zwischen dem Bund und den Ländern findet sich folgende Formulierung:
„… schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) [könne nur beschafft werden], wenn
bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die Gesamtkosten für mobile Endgeräte für allgemeinbildende Schulen am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule entweder
aa) 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder
bb) 25 000 Euro je einzelner Schule
oder beides nicht überschreiten.“
Damit ist eine Förderung, wie von der SPD gefordert nicht möglich.
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Max Schmachtenberg
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