Justiz | | Nr. 206/17
Die Sicherheit in der Anstalt muss gewährleistet sein
Die justizpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Barbara Ostmeier, hat heute (23. März 2017) die Notwendigkeit von Sichtkontrollen in Justizvollzugsanstalten betont:
„Es geht vorliegend um Sichtkontrollen und nicht um inhaltliche Überprüfungen. Die Anstalten wollen nicht wissen, was Verteidiger oder Abgeordnete an Gefangene schreiben. Die Anstalten wollen verhindern, dass verbotene Gegenstände in die Anstalt eingebracht werden. Für mich und meine Fraktion ist klar: Die Sicherheit in der Anstalt muss gewährleistet sein. Für Gefangene und Beschäftigte.“
Vor diesem Hintergrund könne es notwendig sein, auch Sichtkontrollen von vermeintlicher Verteidigerpost und vermeintlicher Abgeordnetenpost im Einzelfall durchzuführen.
„Ich glaube, dass wir uns einig sind, dass wir in Justizvollzugsanstalten Regeln brauchen, welche Gegenstände dort erlaubt und welche verboten sind. Und Einigkeit dürfte auch darin bestehen, dass verhindert werden muss, dass solche Gegenstände in die Vollzugsanstalten eingebracht werden. Dazu bedarf es entsprechender Kontrollmöglichkeiten“, unterstrich Ostmeier.
Ihr sei bewusst, dass wir uns hier in einem rechtlich schwierigen Raum bewegen.
„Was aber aus meiner Sicht nicht geht, ist, dass man die Bediensteten – ob offen oder subtil – vorwirft, bewusst und gewollt die Rechte von Gefangenen mit Füßen zu treten. Es sind die Bediensteten vor Ort, die im Einzelfall entscheiden müssen, ob sie eine Kontrolle für erforderlich halten oder nicht. Es sind die Bediensteten vor Ort, die die Frage beantworten müssen, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Sofern im vorliegenden Fall rechtswidrig gehandelt wurde, so muss dem allerdings nachgegangen werden“, so die CDU-Politikerin.
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Max Schmachtenberg
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