Innenpolitik | | Nr. 103/17
Die Mitarbeiter der Kommunalabteilung mussten 233 Seiten SPD-Wahlwerbung abliefern
CDU-Innenpolitikerin Petra Nicolaisen hat die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen als Wahlkampf auf Kosten der Steuerzahler bezeichnet:
„Die Anfrage ist so kurz vor der Wahl terminiert, dass nicht einmal mehr die Kommunen dazu wie üblich im parlamentarischen Verfahren Stellung nehmen können. Das ist wirklich ein lächerlicher Versuch, auf Kosten des Steuerzahlers Wahlkampf zu machen“, so Nicolaisen.
Die SPD-Fraktion habe beispielsweise in Frage 12 und 13 nach den Inhalten von Gesetzen gefragt, welche sie selbst im Landtag beschlossen habe. „So lange ist das nicht her. Eigentlich sollten die Abgeordneten sich daran noch erinnern können“, so Nicolaisen.
Eine der Änderungen habe im Übrigen in Lübeck jüngst den höchst kontrovers diskutierten Ausgang der Abstimmung über den Erhalt der Linden erst möglich gemacht. „Für die Erwähnung solcher Auswirkungen war auf den 233 Seiten natürlich kein Platz. Davon wollen SPD und Landesregierung genau so wenig wissen, wie sie Warnungen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wahrnehmen wollten“, sagte die CDU-Abgeordnete.
Dieser rote SPD-Faden ziehe sich durch die gesamte Antwort. So werde komplett verschwiegen, dass die Einbruchszahlen sowohl im Bundesvergleich, als auch im Vergleich der vergangenen 20 Jahre auf erschreckend hohem und die Aufklärungsquote auf erschreckend niedrigem Niveau seien. Nach Linksextremismus habe die SPD gar nicht erst gefragt, während dem Rechtsextremismus und seiner Bekämpfung sechs, und dem religiös motivierten Extremismus immerhin zweieinhalb Seiten gewidmet würden.
Auch bei den Finanzen sei der Blick absolut einseitig. So erkläre die Landesregierung die Kompensation des 120 Millionen-Eingriffs in den Kommunalen Finanzausgleich als erfüllt. Allerdings würden als Kompensationsleistungen Zahlungen angeführt, für welche die Landesregierung selbst den Kommunen gegenüber früher Konnexität anerkannt habe – beispielsweise in der Vereinbarung zum Krippenausbau 2012. Auch die von der Bundesregierung gezahlten Mittel für kommunale Infrastrukturmaßnahmen aus dem Kommunalpaket III könnten selbstverständlich nicht als Kompensationsleistung gewertet werden. Gleiches gelte für den diesen gesetzlich zustehenden Anteil der Kommunen an der Grunderwerbssteuererhöhung.
„Die fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalabteilung mussten 233 Seiten SPD-Wahlkampf auf Kosten des Steuerzahlers abliefern. Schade, die Zeit hätten sie besser nutzen können“, so Nicolaisen.
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Max Schmachtenberg
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