Wohlfahrtsgesetz | | Nr. 453/16
Die Koalition macht die Anhörung zur Farce
Lassen Sie mich mit zwei Zitaten aus der letzten Debatte zu diesem Thema beginnen:
„Wir Grüne können die Argumente alle nachvollziehen und ich sage ganz deutlich: Wir stehen einem solchen Gesetz positiv gegenüber.“ (Marret Bohn, B'90/Die Grünen)
Oder auch der Kollege Lars Harms vom SSW:
„In der Vergangenheit war es so, dass der Sozialvertrag [...] nicht immer hilfreich war. Insofern hat eine gesetzliche Regelung einen gewissen Charme. Wir sollten in den Ausschüssen ernsthaft darüber beraten, wie man so etwas umsetzen kann.“
Nun ja, was soll ich sagen.
Ich hätte wirklich gerne ernsthaft mit Ihnen über das Thema diskutiert. Aber das, liebe regierungstragenden Fraktionen, war anscheinend von Ihnen von Anfang an nicht gewollt.
Was ist passiert?
Nach der ersten Lesung im Februar dieses Jahres ist unser Gesetzentwurf in den Sozialausschuss verschoben worden. So schön, so gut, wurde dort immerhin noch eine schriftliche Anhörung beschlossen.
Die Anhörungsergebnisse waren zum Großteil positiv, doch gab es auch einige Stellungnahmen, die im Rahmen einer mündlichen Anhörung gut hätten diskutiert werden können. Doch diese wurde abgelehnt. Um es mit den Worten des Kollegen Baasch zu sagen: Weil es europarechtliche Bedenken gegen den Entwurf gebe. Punkt. Damit gab es keine Diskussion und keine fachliche Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen!
Es ist schon sehr bezeichnend, dass anscheinend gerade von der SPD eine Diskussion und Beratung kategorisch abgelehnt wurde.
Sie waren nicht ansatzweise bereit, sich im öffentlichen Diskurs mit den Anzuhörenden auseinander zu setzen. Das ist schon ein sehr schwaches Bild, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es ist doch unbestritten - und das hört man besonders von Ihnen in jeder Sonntagsrede über die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein - wie unendlich wichtig und unentbehrlich die Freien Wohlfahrtsverbände in unserem Land sind. Loblieder alleine reichen jedoch nicht! Der Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung und Absicherung dieser Verbände ist ja noch nicht einmal neu.
83.000 beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ca. 2.000 Vereinen und Verbänden, Einrichtungen, Diensten und Werken des Gesundheitswesen, der Pflege, der Kinder und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der psychiatrischen Versorgung, der Sozial, Familien und Migrationsberatung arbeiten mit ca. 97.000 ehrenamtlich tätigen Menschen gemeinsam für das Ziel, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit zu gewähren.
Sie alle setzen sich für die Verbesserung der Lebenslage von Menschen in Schleswig-Holstein ein. Es wurde in der Landtagsdebatte im Februar von der SPD davon geredet, dass unser Gesetzentwurf untauglich sei.
Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätten sie doch nach genauerer Lektüre wissen können, dass die problematischen Stellen des Niedersächsischen Wohlfahrtsgesetzes bei uns geändert worden sind. Oder wollen Sie Ihren Kollegen aus Niedersachsen vorwerfen, alles sei schlecht?
In unserem Gesetzentwurf schließen wir die Verwendung der Mittel nach dem
SGB V, XI und XII aus.
Und wenn Ihnen, Frau Ministerin, der Gesetzentwurf nicht genügend Würdigung für das Ehrenamt darstellt, dann steht es Ihnen frei, daran etwas zu ändern. Doch statt darüber zu diskutieren, machen Sie lieber nichts.
Und zum Vorwurf des Kollegen Baasch, wir würden erst brutal kürzen und nun mit weißer Salbe helfen wollen, kann ich nur sagen:
Wo sind denn Ihre Ideen dazu? Im aktuellen Haushaltsentwurf der Koalition finde ich dazu nichts. Und wenn man noch so sucht. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mit unserem Gesetzentwurf Planungssicherheit und eine Wertschätzung Ihrer Arbeit geben. Das kann ich nach dieser Farce mit der Anhörung bei Ihnen nicht erkennen!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel