Wirtschaft | | Nr. 208/17
Die Jugendberufsagentur müssen mit ausreichend Personal ausgestattet werden
Rede zu Protokoll gegeben
In der Sache sind wir uns einig: Jugendberufsagenturen sind ein gutes Mittel, jungen Menschen aus einer Hand alle Leistungen auf dem Weg von Schule in Hochschule oder Berufsbildung anzubieten und sie kompetent auf ihrem Weg in das Berufsleben zu begleiten.
Aus einer Idee Hamburger Wirtschaftsunternehmen, möglichst viele junge Menschen ohne Abschluss zu unterstützen und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist nun auch in unserem Land institutionalisiert. Demografischer Wandel und Fachkräftemangel führen dazu, alle Schulabgänger fachlich so weit auszubilden, damit auch sie erfolgreich im Berufsleben ihren Platz finden und aus eigenem Antrieb ihren Lebensunterhalt erwirtschaften.
Ganz unabhängig davon wissen wir, Arbeit dient nicht nur der persönlichen Refinanzierung, sondern bedeutet auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der persönlichen Befriedigung, etwas auf den Weg bringen zu können.
Deshalb unterstützt die CDU die flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen. Eine gute Sache! Der nun vorliegende Bericht der Landesregierung, meine Damen und Herren, macht aber eines deutlich – und hier setzt unsere Kritik an:
Zurzeit sind insgesamt in den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster sowie in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Pinneberg und Schleswig-Flensburg insgesamt erst sechs Standorte an den Start gegangen. Die Anschubförderung des Landes wurde im Sommer 2015 gestartet. Auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Johannes Callsen aus Mai 2016 hatte Ihr Ministerium, Frau Minister Ernst, geantwortet, dass die Verantwortung allein im Bereich der Kommunen liege.
Die Anschubförderung ist also der wesentliche Teil der Arbeit der Landesregierung. Diese Förderung ist aber zum Ende des letzten Jahres ausgelaufen. Und da es keinen Zeitplan gibt, fragen wir uns natürlich, wofür Sie sich heute feiern lassen möchten?
Gestatten Sie mir, einen letzten Punkt herauszugreifen: Auf Seite 24 des Berichtes wird auf die besondere Problemlage bei jungen Flüchtlingen hingewiesen. Richtigerweise wird angemerkt, sprachliche und kulturelle Unterschiede machen es den Jugendberufsagenturen schwer, mögliche Kompetenzen geflüchteter Menschen zu erkennen.
Andere Rechtsfelder - wie z.B. das Aufenthaltsrecht - müssen erschlossen und Kooperationen ausgeweitet werden, um eine frühzeitige Integration der jungen Menschen in bestehende Systeme zu erreichen. Systemimmanent ist die Feststellung im Bericht, dass eine parallele Beratungs- und Hilfestruktur mit eigenen Einrichtungen vermieden werden muss. Diese Auffassung teilen wir! Nebenstrukturen laufen diametral dem Gedanken des Service aus einer Hand entgegen.
Vor allem muss – aus Sicht der CDU - aber die Jugendberufsagentur mit ausreichend Personal ausgestattet werden. Da die Flüchtlinge ja einen speziellen Beratungsbedarf haben. Entsprechend muss auch das Personal weitergebildet und für eine Erhöhung der Effizienz ein verbesserter Betreuungsschlüssel verwirklicht werden. Der Bericht gibt aber leider keine Auskunft darüber, wie viele Jugendliche auf einen Berater kommen. Diese Information muss jedoch transparent offengelegt werden, weil nur so gegebenenfalls entsprechend nachgesteuert und eine tatsächlich zum Ziel führende Beratung gewährleistet werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist heute meine letzte Rede in der letzten Plenartagung dieser Wahlperiode. Gern schaue ich auf die letzten zwölf Jahre zurück.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel