Daniel Günther
Ministerpräsident

| Nr. 260/11

Die Hochschulrektoren haben Recht!

Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat heute (24. Juni 2011) den Wunsch der Landesrektorenkonferenz unterstützt, den Hochschulen im Land die Erhebung nachträglicher Beiträge ihrer Absolventen zu den Kosten ihres Studiums zu ermöglichen:

„Ich begrüße den Beschluss der Landesrektorenkonferenz ausdrücklich. Wenn unsere Hochschulen zusätzliche Mittel über Beiträge ihrer Absolventen einfordern wollen, dann sollten wir ihnen das ermöglichen“, erklärte Günther in Kiel.

Mit Blick auf die Finanzen unseres Landes müsse ehrlich eingeräumt werden, dass in den nächsten Jahren über das vereinbarte Maß hinaus keine zusätzlichen Mittel an die Hochschulen gegeben werden können.

„Wenn wir aber bessere Studienbedingungen erreichen wollen, um im Wettbewerb um die besten Köpfe zu bestehen, dann können die zusätzlichen Mittel angesichts der Haushaltslage nur über Beiträge der Absolventen bereitgestellt werden“, so Günther.
Für ihn sei wichtig, dass durch die Beiträge keine Zugangsbarriere errichtet werde, so der Hochschulpolitiker weiter.

„Der Zugang zu einem Studienplatz darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Wenn aber Absolventen nach ihrem Studium aufgrund ihrer Ausbildung gut verdienen, dann können sie einen Beitrag leisten. Ich halte nachgelagerte Studienbeiträge deshalb für sozialverträglich“, so Günther.

Unabdingbare Voraussetzung sei allerdings, dass die Mittel komplett an den Hochschulen verbleiben. „Das Land darf sich nicht im gleichen Atemzug aus der Finanzierung zurückziehen, so Günther abschließend.

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