Die Grünen klagen gegen ein Gesetz, meinen jedoch das Ergebnis
Zur von den Grünen angekündigten Normenkontrollklage gegen das Schleswig-Holsteinische Wahlgesetz erklärt der gewählte Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher:
Die Klage richtet sich ganz offensichtlich nicht gegen das Gesetz, sondern gegen das Ergebnis. Denn bereits im Jahr 2005 wurde exakt nach diesem Wahlrecht ausgezählt. Es gab damals keinerlei Bedenken und Einwände gegen die Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses.
Von Boetticher wies darauf hin, dass die 34 Abgeordneten der CDU-Fraktion ausnahmslos von den Bürgerinnen und Bürgern in ihren Wahlkreisen direkt gewählt worden seien. Unsere Fraktionsmitglieder sind die direkten Vertreter ihrer Wahlkreise. Ihnen ihre Legitimation absprechen zu wollen, ist grotesk , so von Boetticher abschließend.