Dr. Axel Bernstein (ehemaliger Abgeordneter)
Zusammenarbeit der Länder SH und HH

| Nr. 352/12

Die Folge eines Scheiterns des Meldegesetzes wäre eine Weitergelten der Meldegesetze der Länder

In der heutigen Debatte über die Anträge der Fraktionen der Piraten beziehungsweise von SPD, Grünen und SSW hat CDU-Medienexperte Dr. Axel Bernstein die Anträge zurück gewiesen:

„Der Antrag der Piraten würde zu einer Aushöhlung des Meldewesens führen.
Das trägt die Union nicht mit“, so Bernstein. Ein modernes und funktionierendes Meldewesen sei ein Standortfaktor für Wirtschaft und Sicherheit.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen fordere, den vom Bundestag diesbezüglich beschlossenen Gesetzentwurf abzulehnen. „Das entlarvt sich als ungeschickter Versuch, die oppositionellen Genossen auf Bundesebene zu unterstützen“, stellte Bernstein fest.

Denn die Meldegesetzgebung sei im Jahr 2008 im Zuge der Föderalismusreform aus dem Länderrecht in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes übergegangen. Diesem Auftrag komme die Bundesregierung nach.

Das Melderegister sei öffentlich. Jeder habe ohne Angabe von Gründen ein Recht auf Auskunft. Dem könne nicht widersprochen werden. „Das war so und das wird auch so bleiben“, stellte Bernstein fest.

Seit 2006 könne der Bürger Abfragen zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels aufgrund eines Urteiles des Bundesverfassungsgerichts widersprechen. „In 17 Jahren Verantwortung für das Meldegesetz in Schleswig-Holstein hat die SPD darin, im Übrigen nie ein Problem gesehen“, so Bernstein.

Der Gesetzentwurf der Bundesregering habe vorgesehen, dass der Bürger einer Abfrage zu Werbe- und Adresshandelszwecken zustimmen müsse.
Davon habe die Parlamentsmehrheit abgesehen, da erheblicher Mehraufwand in den kommunalen Meldeämtern zu erwarten gewesen wäre.
Dies sei in einem normalen und geordneten parlamentarischen Verfahren beschlossen worden.

Bernstein betonte: „Die Opposition hat ihre Möglichkeiten zum Stopp des Gesetzentwurfes im Bundestag nicht genutzt. Die Folge des von den Koalitionsfraktionen beabsichtigten Scheiterns des Meldegesetzes wäre ein Weitergelten der Meldegesetze der Länder.“

Gegenüber der Neuregelung der Koalition auf Bundesebene würde dies bedeuten, das Unternehmen weiterhin nicht den Zweck ihrer Abfrage angeben müssten. Die Bürger würden nicht verpflichtend jährlich auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen.

„Ganz offensichtlich ist SPD und Grünen die politische Kampagne wichtiger als der Datenschutz – ansonsten würden sie entweder im Bundesrat zustimmen oder das Landesmeldegesetz modernisieren“, stellte Bernstein abschließend fest.

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