Werner Kalinka

Werner Kalinka
Senioren, Gewerkschaften, UKSH

| Nr. 273/10

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts in der Gesamtheit sehen

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Werner Kalinka, hat heute (31. August 2010) dazu aufgefordert, die Diskussion über die gestrige Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes über das schleswig-holsteinische Wahlrecht nicht verkürzt zu führen:

“Die Darstellung der Grünen und ihr öffentlicher Druck, jetzt hastig ein neues Wahlrecht zu beschließen, können nicht unwidersprochen bleiben.

In dem Wissen, dass wir ein verfassungsfestes Wahlrecht erarbeiten müssen, haben wir seit Beginn der Legislaturperiode eine handwerklich gründliche Herangehensweise angemahnt.

Eine vielfach unbeachtete Erkenntnis des gestrigen Tages ist immerhin, dass der von den Grünen vorgelegte Entwurf für ein neues Wahlgesetz nach den Maßstäben des Landesverfassungsgerichts ebenfalls verfassungswidrig ist. Er kann sogar zu 97 Sitzen im Parlament führen.

Das Gericht hat dem Landtag nicht umsonst bis 2012 eine volle Arbeitsfähigkeit zugesprochen: Es ist bekannt, dass die Erarbeitung eines Wahlgesetzes und die Vorbereitung einer Wahl viel Zeit brauchen. Man kann sich aus einem Urteil nicht nur die Punkte herausnehmen, die einem gefallen.

Meiner gemeinsamen Presseerklärung mit dem Kollegen Markus Matthießen vom 08. Juni 2010 ist ansonsten nichts hinzuzufügen.“


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