Katja Rathje-Hoffmann

Katja Rathje-Hoffmann
Ausschussvorsitzende Soziales, KiTa, Frauen/Gleichstellung

| Nr. 343/15

Die CDU-Landtagsfraktion bedauert das Urteil des Bundesverfasssungsgerichts zum Betreuungsgeld

Zum heutigen (21. Juli 2015) Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Bundesbetreuungsgeldgesetz als verfassungswidrig zu erklären und die Zuständigkeit für das Betreuungsgeld den Ländern zu übertragen, erklärt die sozialpolitische Sprecherin  und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Katja Rathje-Hoffmann:

„Durch die heutige Entscheidung erfolgt eine finanzielle Benachteiligung der Eltern, die sich bewusst dafür entschieden haben, ihr Kleinkind Zuhause zu fördern und zu betreuen. Das ist sehr bedauerlich“.

Es bestehe nun die Gefahr, dass beim Betreuungsgeld ein Flickenteppich entstehe. Zumal es nicht nur um die politische Ausrichtung gehe, sondern auch um die finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Bundesländer.

„Bayern hat bereits verlautbart, ein Bereuungsgeld zahlen zu wollen, Schleswig-Holstein wird sich das nicht leisten können“, so die CDU-Sozialexpertin.

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