Bildung | | Nr. 182/2016

Der Umgang der Landesregierung mit den Gymnasien ist verantwortungslos

Sperrfrist
Es gilt das gesprochene Wort

Der von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Schulartempfehlung und zur Förderung der Durchlässigkeit zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen geht in die richtige Richtung. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass er aus der Elternvertretung, der Schülervertretung und auch von Lehrerverbänden unterstützt wird.

Allerdings finden wir als CDU, dass die Schulartempfehlung und die Durchlässigkeit zwischen den Schularten in ein bildungspolitisches Konzept eingebunden werden sollten. Dazu gehören die klare und gesonderte Aufgabenbeschreibung von Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie die Möglichkeit von differenziertem Unterricht. Dazu gehören Lehrpläne, die sich an den unterschiedlichen Anforderungen der entsprechenden Schulabschlüsse orientieren und dazu gehören klare Maßgaben für die Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern. Also ein schlüssiges Bildungskonzept. Unsere konkreten Vorstellungen dazu haben wir bei der Diskussion zur Änderung des Schulgesetzes deutlich gemacht.

Das alles findet sich weder in den jetzigen gesetzlichen Rahmenbedingungen noch in dem Gesetzentwurf der FDP wieder.

In der Bildungspolitik dieser Landesregierung ist eine Schulartempfehlung ebenso unerwünscht, wie eine transparente Leistungsbewertung aus Schulnoten in Kombination mit einem Leistungsbericht. Die individuelle Betrachtung eines Kindes und die Berücksichtigung dessen Fähigkeiten sind zu Gunsten einer Gleichmacherei aller Kinder in den Hintergrund getreten. Und deswegen hatte dieser Gesetzentwurf bei den regierungstragenden Fraktionen von Anfang an nicht die geringste Chance auf Erfolg. Er war ihnen kaum eine Diskussion im Bildungsausschuss wert. Daher ist es auch richtig, dass die FDP hier noch mal auf eine Aussprache im Plenum gedrungen hat.

„Das Gymnasium vermittelt nach Begabung und Leistung geeigneten Schülerinnen und Schülern im Anschluss an die Grundschule eine allgemeine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums und einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht.“ Das ist der gesetzliche Auftrag der Gymnasien aus Ihrem Schulgesetz.

Tatsächlich müssen die Gymnasien aber genauso arbeiten wie die Gemeinschaftsschulen. Sie müssen alle Schülerinnen und Schüler aufnehmen unabhängig von ihren Fähigkeiten. Sie sollen ihre Schülerinnen und Schüler möglichst nicht mehr an die Gemeinschaftsschulen abgeben und somit sind sie faktisch gezwungen auf alle drei Schulabschlüsse vorzubereiten.
Die Rahmenbedingungen an den schleswig-holsteinischen Gymnasien sind laut dem letzten Bildungsmonitor - insbesondere bei der Unterrichtsversorgung - die schlechtesten in ganz Deutschland.
Unter diesen Rahmenbedingungen ist es verantwortungslos von ihnen zu verlangen, dass sie nicht nur ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen, sondern darüber hinaus auch noch alle anderen Schulabschlüsse vermitteln sollen.

Hier muss erkannt werden, dass die Landesregierung über das Ziel hinausgeschossen ist. Deswegen ist es auch im Sinne der Kinder, eine Schulartempfehlung auszusprechen und für mehr Durchlässigkeit zwischen den Schulen zu sorgen.
Das gilt nicht nur von den Gymnasien an die Gemeinschaftsschulen, sondern auch umgekehrt. Und das nicht nur für Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe, so wie die FDP es will.

Wir werden dem Gesetzentwurf der FDP heute zustimmen. Auch wenn er aus unserer Sicht nicht ganz rund ist. Wichtig ist uns, dass die Kinder und Eltern eine Orientierung am Ende der Grundschulzeit bekommen. Hier ist übrigens die Stellungnahme des Landeselternbeirates für Grundschulen und Förderzentren beachtenswert, die sich genau das wünschen. Bildungsbiografien von Kindern können sehr unterschiedlich sein und deswegen sollten sich die Kinder nicht dem System anpassen müssen, sondern das System so durchlässig sein, dass individuelle Bildungswege möglich sind. Dazu gehört auch ein Wechsel der Schularten.

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Max Schmachtenberg
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