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„Der Tag der Befreiung war für viele Deutsche in der späteren DDR kein Tag der Freiheit.“

In der Debatte um den Tag der Befreiung erinnerte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Christian von Boetticher, an die Entscheidung von 1995, den 27. Januar zum Gedenktag zu erheben.

„Damals entschied man sich mit Bedacht für den 27. Januar als „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“. Der Bundespräsident Roman Herzog hatte diesen Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee vorgeschlagen. Auch der 8. Mai hätte damals zur Verfügung gestanden“, so von Boetticher. „Dieser Tag wurde jedoch bewusst nicht gewählt.“

„Denn der Tag der Befreiung war für viele Deutsche in der späteren DDR kein Tag der Freiheit. In die Gefängnisse, in denen während des Krieges die Opfer des Nationalsozialismus saßen, wurden später die Kritiker des DDR-Regimes gebracht. Gerade die Sozialdemokraten aber auch die Bürgerrechtsbewegung der DDR von 1989 erinnerten sich in der Debatte 1995 noch gut an diese Tatsache“, so von Boetticher weiter.

Zudem komme, dass der 8. Mai als Tag der Befreiung in der DDR von 1950 bis 1966 und im Jahr 1985 gesetzlicher Feiertag war. Hier diente er aber vor allem der Verherrlichung des Großen Bruders UDSSR.

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