Schulleiterwahlausschuss | | Nr. 121/24
Gemeinsame Pressemitteilung: Der Schulleiterwahlausschuss bleibt!
Zur geplanten Änderung des Schulgesetzes erklären die bildungspolitischen Sprecher von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Martin Balasus und Malte Krüger:
„Der Schulleiterwahlausschuss bleibt in seiner jetzigen Form erhalten. Das werden die Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der kommenden Sitzung des Bildungsausschusses sicherstellen.
Wie bisher auch wird dem zuständigen Bildungsministerium die Person für die Ernennung zur Schulleitung vorgeschlagen, die im Schulleiterwahlausschuss mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Für den Fall, dass sich für eine Schulleitung nur eine Person zur Wahl stellt und diese nicht gewählt wird, schaffen wir mit der Änderung des Schulgesetzes nun Rechtssicherheit.
Klar ist, dass wir an der bewährten Praxis festhalten, dass Vertreter des Schulträgers sowie Lehrerschaft, Eltern und an weiterführenden Schulen auch Schülerinnen und Schüler die Schulleiterinnen und Schulleiter wählen. So stellen wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vor Ort sicher.“
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Claudia Jacob
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel