Infrastruktur | | Nr. 029/17
Der Sanierungsstau ist unter der Albig-Regierung schlimmer geworden
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Im vergangenen Jahr wurden in absoluten Zahlen 52 Millionen Euro weniger investiert, als im letzten Regierungsjahr von CDU und FDP. Die Investitionsquote lag damit auf dem historischen Tiefpunkt von 6,6 Prozent. Mit dem vorgezogenen Beginn des Impuls-Programms aus dem Haushaltsüberschuss 2015 sollte eigentlich alles besser werden, aber wieder einmal hat Rot-Grün-Blau die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht. Über ein Viertel der mit dem Nachtragshaushalt 2016 zusätzlich bereitgestellten Mittel aus dem Impuls-Programm konnte nicht verbaut werden.
Für 2017 sind bislang weniger Investitionen geplant als im Vorjahr. Inflationsbereinigt liegen die Investitionen damit nach wie vor unterhalb dessen, was von CDU und FDP im Jahr 2012 investiert wurde.
Die Fortschreibung des Infrastrukturberichts hat zudem gezeigt, dass von 2014 bis 2016 überhaupt kein Abbau des Sanierungsstaus stattgefunden hat: Im gleichen Umfang, in dem Investitionen getätigt wurden, sind nämlich neue Schäden hinzugekommen. Mit dieser Konzeption des Impuls-Programms, in der außerdem keinerlei Preissteigerung berücksichtigt sind, wird es daher nicht gelingen, den Sanierungsstau bis zum Jahr 2030 abzubauen. Alle diesbezüglichen Behauptungen des Ministerpräsidenten kann man deshalb nur als postfaktisch bezeichnen.
Mit dem Abbau des Sanierungsstaus ist es außerdem alleine überhaupt nicht getan. Beim Bau von Umgehungsstraßen oder bei der besseren Anbindung von Landesstraßen an die Autobahnabfahrten besteht darüber hinaus echter Neubaubedarf.
Wir sollten es nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenn z.B. die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Stormarn Alarm schlägt und vor einem Verkehrskollaps an den Anschlussstellen Braak/Stapelfeld und Ahrensburg/Großhansdorf warnt. Wer das im wirtschaftsstärksten Kreis des Landes verdiente Geld gern im ganzen Land ausgeben möchte, der muss vor Ort auch für eine leistungs- und wettbewerbsfähige Verkehrsinfrastruktur sorgen.
Die einseitige Festlegung von SPD, Grünen und SSW auf "Sanierung vor Neubau" ist deshalb eine vollkommen falsche Weichenstellung. So kommt unser Land nicht voran.
Meine Damen und Herren, egal wer deshalb ab dem 7.Mai in Schleswig-Holstein regiert: Jede verantwortungsvolle Regierung wird mehr Geld für Investitionen bereitstellen müssen, als SPD, Grünen und SSW es in den vergangenen Jahren getan und auch für die Zukunft geplant haben.
Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes der FDP ist deshalb absolut richtig:
In Schleswig-Holstein muss wieder deutlich mehr investiert werden. Nur wenn die Investitionsausgaben stärker als das Haushaltsvolumen wachsen, nur dann geht auch die Investitionsquote wieder nach oben. Der FDP Vorschlag nach Aufnahme eine Investitionsquote in die Landesverfassung hat darüber hinaus noch einen weiteren wichtigen Vorteil: Alle zukünftigen Regierungen wäre an ein solche Verfassungsvorgabe gebunden.
Sollte also jemals wieder ein Rot-Grünes Regierungsbündnis zustande kommen, dann könnte sich zumindest die Investitionsverweigerung der letzten Jahre nicht erneut wiederholen. Es ist ja schließlich nicht das erste Mal, das unser Land durch zu geringe Investitionen unter Rot-Grün ins Abseits gerät.
Schon in der Regierungszeit von SPD und Grünen in den Jahren 1996 bis 2005 wurde Schleswig-Holstein durch unverantwortliche Kürzungen bei den Investitionen von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Ein drastischer Anstieg der Staatsverschuldung war damals die Folge dieser verfehlten Politik.
Ich will allerdings auch zu bedenken geben, dass sich eine Investitionsquote mit Verfassungsrang als ein zu enges Korsett erweisen könnte. Ist eine Investitionsquote von mindestens 12,5 Prozent tatsächlich dauerhaft der richtige Wert? Wie kommt genau dieser Prozentsatz zustande und weshalb sind es nicht 11 oder 14 Prozent? Hierfür findet sich im Gesetzentwurf der FDP keinerlei Begründung.
Um den Sanierungsstau zu beseitigen und gleichzeitig Neuinvestitionen tätigen zu können, dürfte besonders in den Anfangsjahren ein erhöhter Investitionsbedarf bestehen, der anschließend nach Abbau des Sanierungsstaus dann wieder absinken könnte.
Der FDP Vorschlag sieht das genaue Gegenteil vor: Ab dem Jahr 2020 soll die Investitionsquote auf mindestens 10 Prozent heraufgesetzt werden, um sie dann fünf Jahre später - nämlich ab dem Jahr 2025 - noch einmal auf 12,5 Prozent anzuheben.
Diese und andere Fragen gilt es in dem vor uns liegenden Gesetzgebungsverfahren zu erörtern. Ob das in den verbleibenden zwei Monaten bis zur letzten Landtagssitzung der laufenden Wahlperiode im März gelingt, sei dahingestellt.
Ich würde durchaus befürchten, dass dieser Gesetzentwurf mit dem Ende der Wahlperiode der Diskontinuität anheimfällt. Um so wichtiger ist es, sich nur auf diese Verfassungsänderung zu verlassen, sondern mit der Stimme am Wahlsonntag darüber zu entscheiden, ob zukünftig in Schleswig-Holstein wieder in die Zukunft investiert wird.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel