| Nr. 071/14
Der Gottesbezug gehört in die Landesverfassung
Der kirchenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat sich heute (11. Februar 2014) deutlich für die Aufnahme des Gottesbezuges in die Landesverfassung ausgesprochen:
Die Verfassung ist das Fundament unserer Gesetze und damit unserer Gesellschaft. Ich setze mich deshalb klar für einen Gottesbezug in unserer Verfassung ein.“
Ohnehin sei Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, welches bisher gänzlich auf eine Präambel verzichte.
Vorbild für eine Formulierung in der Landesverfassung könne der Gottesbezug des Grundgesetzes mit den Worten im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen sein.
„Auch persönlich ist mir der Gottesbezug wichtig, weil er das christliche Fundament unseres Staatswesens betont und die Bedeutung des Christentums in unserer Gesellschaft hervorhebt“, betonte der CDU-Abgeordnete.
Er verstehe den Gottesbezug ausdrücklich nicht als Abgrenzung zu anderen Religionen und damit auch nicht als ausschließliche Betonung der christlich-jüdischen Wurzeln.
„Ich begrüße deshalb ausdrücklich die Deutlichkeit, mit der sich der Vorsitzende der islamischen Religionsgemeinschaft in Schleswig-Holstein für die Aufnahme des Gottesbezuges ausspricht. Das wird in der Debatte sicherlich helfen“, so Günther.
Der Kirchenpolitiker betonte, die Trennung zwischen Staat und Kirche stehe einem Gottesbezug in der Landesverfassung keinesfalls entgegen.
„Diese Trennung bedeutet schließlich keine Bindungslosigkeit der gewählten Vertreter, die unserem Land diese Verfassung geben, so Günther.
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Max Schmachtenberg
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