Der geschätzte Kollege Neugebauer könnte es besser wissen
Zur heutigen Pressemitteilung von Günter Neugebauer (Nr. 133/2007) erklären die Landtagsabgeordneten Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl:
„Wir empfehlen dem Kollegen Neugebauer die Lektüre des Urteils in seiner Gänze. Dann wird auch ihm offenbar werden, dass die eindeutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf festgestellten Verstößen im Hinblick auf EU- und Bundesrecht beruht. Für weiter gehende Unterstellungen gibt das Urteil keinen Raum. Das gleiche gilt auch für die Stellungnahmen der EU-Kommission zum geplanten Glücksspielstaatsvertrag. Die Kommission hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie der Spielsuchtbekämpfung einen hohen Stellenwert beimisst. Dennoch hat sie Verstöße gegen EU-Recht festgestellt.
Es fällt schon auf, dass der geschätzte Kollege Neugebauer sich mit diesen offensichtlichen Fakten nicht mehr auseinandersetzt, sondern seine öffentlichen Äußerungen bereits zum wiederholten Male auf persönliche und unhaltbare Unterstellungen reduziert. Wenn er keine besseren Argumente hat, möge er lieber schweigen.“