| Nr. 2010
Der Geltungsbereich für den digitalen Tachographen ist zu weit gefasst
Die verkehrspolitischen Sprecher von CDU- und FDP-Fraktion, Hans-Jörn Arp und Oliver Kumbartzky haben heute im Wirtschaftsausschuss ihren gemeinsamen Antrag zum Digitalen Tachographen (17/388) erneut begründet:
„Die Arbeit des Handwerks in Schleswig-Holstein wird durch die geltende EU-Norm (s.u.) teilweise erheblich beeinträchtigt. Hier gibt es eine Fehlentwicklung, die gestoppt werden muss“, so Hans-Jörn Arp.
Wir unterstützen jegliche Form des Bürokratieabbaus. Die seit 2006 bestehende Verordnung belastet insbesondere kleinere und mittlere Handwerksbetriebe. Gerade sie sind aber eine tragende Säule der Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung soll sich nun gemeinsam mit dem Bund bei der europäischen Kommission für eine Entlastung dieser Betriebe einsetzen“, sagte Oliver Kumbartzky.
Es sei ohne Zweifel richtig, dass europaweit einheitliche Bestimmungen für Fuhrunternehmer festgeschrieben werden. Auf diese Weise würden Verstöße gegen die Lenkzeitbestimmungen erheblich erschwert. Dies trage zu einem fairen internationalen Wettbewerb bei. Dennoch müsse erkannt werden, dass der Geltungsbereich für die Regelungen zum Digitalen Tachographen zu weit gefasst ist.
Die Kritik von Bündnis 90/Die Grünen, wonach die von CDU und FDP gewünschten Ausnahmeregelungen auch für Kurierfahrer, welche häufig Unfälle verursachen würden, gelten würden, wiesen Arp und Kumbartzky zurück:
„Die Fahrzeuge der Sprinterklasse, die Herr Tietze im Ausschuss ansprach, fallen überhaupt nicht unter die Regelungen zum Digitalen Tachographen. Außerdem soll mithilfe des Digitalen Tachographen die Überwachung der Lenkzeiten und keine Geschwindigkeitskontrolle erfolgen“, so Arp.
Der Antrag von CDU und FDP ziele klar und deutlich auf die Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen – und damit auf das Handwerk. Es sei traurig, dass Herr Tietze sich einer konstruktiven Mittelstandspolitik verschließt. Umso erfreulicher sei, dass sich SPD und SSW der Koalitionsinitiative angeschlossen haben.
Hintergrund dieser Initiative sind die Auswirkungen der Verordnung (EG) 561/2006. Sie schreibt vor, dass in allen Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht der Einbau eines Digitalen Tachographen verpflichtend ist. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge, die in einem Einsatzradius von 50 Kilometer um den Sitz des Unternehmens eingesetzt werden.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Eva Grimminger
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