Krankenhausfinanzierung | | Nr. 03/23
Der Bund lässt Krankenhäuser und Kliniken im Regen stehen
Zu den heutigen Beratungen der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister über die geplante Krankenhausreform des Bundes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hauke Hansen:
„2023 werden in Deutschland sehr viele Krankenhäuser Verluste aus dem laufenden Betrieb erleiden. Für die Betriebskostenfinanzierung ist dabei der Bund zuständig. Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen wurden und werden durch die getroffenen Entscheidungen von Herrn Lauterbach nicht ausreichend kompensiert.“, so Hauke Hansen.
Heute tagen Bund und Länder zu den Vorschlägen einer Kommission zur Krankenhausfinanzierung. Ein Kernvorschlag der Kommission um Prof. Dr. Tom Bschor ist, dass Krankenhäusern sogenannte Vorhaltekosten für bestimmte Bereiche gezahlt werden sollen.
„Die Finanzierung von Vorhaltekosten ist grundsätzlich sinnvoll. Problematisch ist dabei jedoch, dass den Krankenhäusern zunächst die Fallpauschalen, also Gelder, gekürzt werden sollen, um genau diese eingesparten Gelder dann erneut als Vorhaltekosten zu verteilen. Damit bleibt das Gesamtbudget für die Kliniken in der Summe trotz starker Kostensteigerung konstant. Eine Lösung für die angespannte Situation der Krankenhäuser ist hier nicht zu erkennen. Herr Lauterbach hofft wohl, dass absehbar noch einige Krankenhäuser schließen und damit für die verblieben Häuser dann mehr Geld zur Verfügung steht. Bei den bestehenden Belastungen in der ambulanten wie der stationären Versorgung ist dieser Plan fahrlässig. Eine medizinisch sinnvolle Krankenhausplanung, die eine gute Versorgung der gesamten Bevölkerung gewährleistet, lässt sich so nicht umsetzen.“, so Hauke Hansen.
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Max Schmachtenberg
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